Die Chronologie eines "Behördenversagens"...
3. Teil (Juli 2008 bis heute)
2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
07/2008 - Die Untersuchungen im Umfeld des DeHaen-Platzes beginnen
In einer spektakulären Art und Weise inszeniert die Region zunächst ein Klima von Angst und Schrecken. Noch bevor irgendein Eigentümer über die Untersuchungen informiert wird, rücken Arbeiter mit Schutzanzügen an und stigmatisieren die Anwohner durch die Kennzeichnung so genannter "Hot Spots" (siehe Bild aus der HAZ) und durch das Absperren ganzer Teile des De-Haën-Platzes. Die tatsächliche "Strahlengefahr", die von diesen gekennzeichneten Flächen ausgeht, kann man hingegen mit einer Wanderung im Erzgebirge vergleichen.
(links: Foto aus der HAZ 2008 © Frank Wilde - zum Vergleich rechts:
Foto aus dem Februar 2011 - fast 3 Jahre später: Nichts ist
geschehen...; Bild Mitte aus der HAZ © Rainer Surrey)
Nicht die Region selbst, sondern die Presse "verkündet" am
05.07.2008 als erstes die neue Situation. Am Nachmittag zuvor
ließ Regionspräsident Hauke Jagau auf den De-Haen-Platz in der List
eine provisorische Pressekonferenz anberaumen und versuchte dabei
den Spagat zwischen Transparenz und Beschwichtigung. Auf einer ersten
Bürgerversammlung, die die Region eine Woche später einberuft, wird die
Verunsicherung durch die "Gefahr" noch einmal verschärft. Niemand
möchte sich mit klaren Aussagen aus dem Fenster lehnen. Einerseits
bestehe keine Gefahr, andererseits gibt es aber Verhaltensregeln zu
beachten. Die Region versteckt sich hinter Ihren Experten.
Anstatt der von der Region versprochenen "absoluten
Transparenz" herrscht "absolute Unsicherheit". Auch in puncto Ärger und Wut der betroffenen Eigentümer
hat hat die Region bereits "sorgfältig" Vorkehrungen getroffen: Als
Projektmanagerin wird die Diplombiologin Frau Günther vom
Bielefelder Institut für Umwelt-Analyse Projekt-GmbH ("IFUA
Projekt GmbH") eingesetzt, die von nun an alle Ängste und Sorgen aber
auch allen Unmut der Betroffenen zu spüren bekommt. Sie darf
fortan nahezu allein die gesamte Kommunikation zwischen den Bewohnern und
der Region übernehmen, die ihrerseits in der Folgezeit hauptsächlich nur noch mit der
Presse "direkten Kontakt" hat und von der Betroffenheit
der Bürger nicht mehr viel mitbekommt. So ist es nicht
verwunderlich, dass noch ein halbes Jahr später
Gerhard Meyer (Leiter des Fachbereichs Umwelt der Region
Hannover)
der Presse (irreführend oder unwissend?) mitteilt, die Region sei rund um den De-Haën-Platz „auf
großes Verständnis“ der Anwohner gestoßen. Es sei „wohltuend, dass
unsere Expertin Petra Günther jederzeit für Gespräche zur Verfügung
steht“. Die Frage, warum dann in der Zeitung immer wieder von
unzufriedenen Bürgern zu lesen sei, wollte Umweltdezernent der
Region Axel Priebs nicht gelten lassen: „Dass jemand nicht
einverstanden ist, gibt es immer mal.“
08/2008 - Die Studie aus dem Jahr 2003 gelangt in die Öffentlichkeit: Die Anwohner in der List sind fassungslos
Die HAZ berichtet erstmals über die Untätigkeit der Region in den
letzten 5 Jahren, insbesondere nach der konkreten
historischen Recherche vom Februar 2003: „Die Untersuchung haben wir gemacht, weil das
ehemalige Betriebsgelände von Riedel-de Haën ein Verdachtsstandort
ist“, sagt der Wirtschafts- und Umweltdezernent der Stadt Hans
Mönninghoff. „Aber alles weitere war Sache der Region.“ Bei
der Region, die formell schon seit 2001 - also auch bereits 2003 - für Altlasten zuständig ist,
wurde die Studie zur Kenntnis genommen – und "zu den Akten" gelegt.
„Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir unsere Wohnung im
Dezember 2005 natürlich niemals gekauft“, sagt Barbara Nebendahl von
der neu gegründeten Lister Bürgerinitiative. Eine Aussage, die wohl
für die meisten der Betroffenen zutrifft.
09/2008 - Die Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List“ e.V. wird gegründet
Um Einfluss auf die Sanierung der Altlasten der ehemaligen
Chemiefabrik De-Haën zu nehmen, gründen einige betroffene Eigentümer
unter dem Vorsitz von Barbara Nebendahl die Bürgerinitiative „Gegen
Altlasten in der List“ e.V. Noch ist aber kaum einem Eigentümer
klar, welche Konsequenzen jedem Einzelnen mit dem bald festgestellten
Altlastenfall drohen könnte und welche Strategie die Region damals
schon gewählt
hat.
Während die Gesundheitsgefahr nicht unmittelbar spürbar ist, ist
zunächst noch jedem klar: "Honeywell muss zahlen - und wenn nicht, hat die Stadt
Hannover und die Region die Verantwortung." Niemand kennt so recht
die "Tücken", die sich aus dem Bodenschutz selbst für völlig
unschuldige Eigentümer ergeben könnten...
10/2008 - Noch versucht die Region das Gutachten aus 2003 geheim zu halten
Erst nach mehrfacher Aufforderung der Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List” e.V. (BI) und ebenso vielfältigen Ausreden der Region wird die historische Recherche von 2003 von der Region herausgegeben.
11/2008 - Die Untersuchungsergebnisse werden veröffentlicht - Erste Sitzung des "Runden Tisches"
Die Informationspolitik der Region wird weiter kritisiert. Die
HAZ berichtet beispielhaft von der Vorsitzenden der „Villa
Kunterbunt“, einer von fünf Kindertagesstätten im betroffenen
Gebiet.
Mitglieder der Bürgerinitiative sowie der Region und der Stadt
und Frau Günther als Projektleiterin sollen fortan Ihre Positionen
im "Altlastenfall List" an einem "runden Tisch" austauschen. Es soll
ein strukturierter Informationsaustausch zur Abstimmung über eine
gemeinsame Sanierung stattfinden und institutionalisiert werden. Die
in den ersten Monaten offene, wertschätzenden Atmosphäre auf allen
Seiten täuscht ein wenig über die tatsächlichen Intensionen
hinweg: Die Strategie der Region zielt auf eine alleinige
Inanspruchnahme der Firma "Honeywell" oder aber
der Kostenträgerschaft der Eigentümer.
Andere Anspruchsgruppen (z.B. die Stadt als Verursacher der Gefahr) scheiden
auf Seiten der Region von vorn herein aus.
Die durch die Region beauftrage Untersuchung wird auch nicht in
dem im Gutachten von 2003 geforderten Umfang vorgenommen. Es werden
lediglich Proben bis in 1m (statt in 3m Tiefe) vorgenommen, d.h.
Untersuchungen für den
"Wirkungspfad Boden - Grundwasser" (nach Anhang1 Abschnitt 2.1.3
der BBodSchV) werden bewusst ausgespart. Dies ist auch in dem
Zusammenhang interessant, da normalerweise bei Detailuntersuchungen
auch festgestellt werden soll, ob sich aus räumlich begrenzten
Anreicherungen von Schadstoffen innerhalb einer Verdachtsfläche oder
altlastverdächtigen Fläche Gefahren ergeben und ob und wie eine
Abgrenzung von nicht belasteten Flächen geboten ist. Tatsächlich
findet man später innerhalb der Sanierungsabschnitte neben eng
aneinander liegenden belasteten Grundstücken auch (nach dem
Grenzwerten zu beurteilende) unbelastete Grundstücke, wo vor kurzem
erst Bodenauffüllungen vorgenommen wurden, die
dementsprechend nicht saniert werden sollen. Andere Grundstücke, bei
denen die Messwerte nur geringfügig über den Grenzwerten liegen, müssen dagegen
vollständig saniert werden. Ein quasi "willkürlicher Flickenteppich"
droht.
12/2008 - Lister Altlastfall mindern Immobilienpreise drastisch
Auffällig gekleidete "fremde Personen mit Anzügen und Krawatten" werden immer häufiger rund um den De Haen-Platz gesichtet. Immobilienfirmen werben Eigentümer zum Verkauf Ihrer Grundstücke und bieten dabei Preise, die bis zu 40% unter denen liegen, die noch vor ein paar Jahren bezahlt wurden. Die Bürgerinitiative intensiviert Ihre Bemühungen die Informationen an die Eigentümer weiterzugeben. Der insgesamt betroffene Wohnungsbestand von knapp 1.000 Wohnungen im Durchschnittswert von etwa 100.000,- €, stellte einen Immobilienwert von etwa 100 Mio. € dar. Das bedeutet, dass durch die Untätigkeit der Region während der Amtszeit von Gerhadt Meyer mit einem Schlag Immobilienwerte von insgesamt etwa 20 bis 40 Mio. € vernichtet wurden.
01/2009 - Stadtverwaltung und Region versagen bei dem Versuch, eine Deponie für das radioaktiv belastete Erdreich aus der List zu finden.
Die später erforderlichen Sanierungskosten werden durch die katastrophale Politik der Regionsführung und des beteiligten Stadtdezernenten unnötig und drastisch in die Höhe getrieben: Nachdem bereits die Betreiber von Deponien in Helmstedt und Leverkusen die Abnahme der 44 Tonnen Sondermüll am De Haen-Platz (bei der Sanierung der ersten öffentlichen Flächen) abgelehnt hatten, zieht auch der Entsorgungsbetrieb Remondis in Köln die Handbremse. Die Veröffentlichung dieses Entsorgungsweges wird nämlich vorab öffentlich vom Stadt-Umweltdezernent Hans Mönninghoff als Erfolg verbucht. Daraufhin verhindern jedoch Lokalpolitiker wie der Hürther Stadtrat Lennartz die Entsorgung. Während die fünf Behälter zunächst auf den städtischen Werkhof in Bothfeld und ab März 2009 ins Zwischenlager für Sonderabfälle der Stadtentwässerung in Isernhagen-Süd eingelagert werden, wird das "Angebot" an Deponien knapp. Als dann im Juli bekannt wird, dass nicht nur die 5 Behälter vom De Haen-Platz sondern auch die zu erwartenden 900 Tonnen der Flächensanierung nach Sachsen kommen sollen, wird erstmals auch ein Preis genannt: Bis zu 180 EUR pro Tonne - fast das Vierfache für den gewöhnlichen Preis. Der Bodenabraum soll wohlgemerkt nach Sachsen wandern, wo aufgrund der viel höheren Hintergrundstrahlung (z.B. im Erzgebirge) und der DDR-Altlasten ganz andere bodenschutzrelevante Aspekte zu beachten sind! Der Preis wurde nach Einschätzung von Experten dadurch enorm in die Höhe getrieben, dass es an mehreren potenziellen Entsorgungsorten zu kommunalpolitischen Debatten um die Annahme des Strahlenmülls aus Hannover gekommen war. Mehrkosten, die später auch auf die Eigentümer abgewälzt werden sollen...
03/2009 - Das Niedersächsische Umweltministerium nimmt zum Altlastenfall "De Haen" Stellung und hat offensichtlich keine Ahnung über die wahren Verfahrensabläufe seiner Behörden
Umweltminister Sander erklärt, er habe durchaus Verständnis dafür, dass es (angesichts der enormen Fallzahlen) die angespannte Haushaltssituation vieler Kommunen nicht zulässt, von heute auf morgen alle Verdachtsflächen abzuarbeiten. Es sehe es als akzeptabel an, "wenn eine untere Bodenschutzbehörde über ein Konzept verfügt, um die altlastenverdächtigen Flächen kontinuierlich zu erfassen, eine erste orientierende Untersuchung durchzuführen und wenn sich der Verdacht erhärtet weitere Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten." Doch nach 11 Jahren Bundesbodenschutzgesetz und nach 9 Jahren Zuständigkeit der großen und „gut ausgestatteten“ Region Hannover (Zitat Sander) gibt es bis zum heutigen Tag nicht einmal so etwas wie ein Konzept für eine effektive und plausible Herangehensweise hinsichtlich einer Untersuchung von Verdachtsflächen bei Altstandorten wie dem DeHaen-Platz! Sander gibt weiter zu Protokoll: „Sofern ein Gefährdungspotential bekannt wird, erwartet die Landesregierung von der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde, dass diese die notwendigen Schritte einleitet und im Bedarfsfall auch kurzfristig Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen anordnet.“ Ein Gefährdungspotential also, dass mindestens seit dem 6. Februar 2003 gutachterlich existiert...
03/2009 - Region gibt eine "Gefährdung des Grundwassers" bekannt
Im Einladungsschreiben zur Bürgerinformation am 10.03.2009 gibt die Region bekannt: "In zwei Messkampagnen wurde bisher der Frage nachgegangen, ob das Grundwasser durch die Rückstände der ehemaligen Chemiefabrik beeinträchtigt wird. Hierbei wurde deutlich, dass das Grundwasser bei der Durchströmung des Untersuchungsgebietes von Süd nach Nord mit Schadstoffen befrachtet wird. Dies gilt z.B. für die Elemente Antimon, Mangan, Zink und Strontium, vor allem aber auch für Uran. Da das Grundwasser im Untersuchungsgebiet aber nicht als Trinkwasser genutzt wird, können über diesen Weg keine Schadstoffe zum Menschen gelangen, so heißt es bei der Region. Wie kann sie sich sicher sein? Kennt die Bodenschutzbehörde bereits jede Ecke in allen Gärten? Weiß Sie, dass kein einziger Brunnen z.B. für die Bewässerung der Pflanzen in den Gärten (oder für die "Matschecke" der Kleinkinder in der "Villa Kunterbunt") angelegt wurde, so wie es ganz typisch in jedem Kleingarten der Fall ist?
Wie auch immer: Grundwasser ist für sich allein betrachtet ein schützenswertes Gut, so dass der Gutachter zumindest "eine weitere Überwachung (Monitoring) empfohlen hat."
Obwohl im Gutachten von 2003 eindeutig auch von einem Gefahrenpotenzial hinsichtlich des Grundwassers gesprochen wird, ignoriert die Regionsführung diese Gefahr in ihren weiteren Maßnahmen und belässt es zunächst beim Sanierungsumfang beim Gefahrenpfad "Boden-Mensch".
Auf Wunsch der Anwohner erklärt sich Behörde bereit, die weißen Markierungen, die wie ein Stigma auf die Altlast hinweisen, zu entfernen. Bis heute (08/2011) ist jedoch nichts dergleichen geschehen.
05/2009 - In zwei Wohnungen werden relativ hohe Radon-Werte gemessen
Bei dreimonatigen Langzeitmessungen in zwei Wohnungen sind Radon-Werte von bis zu 540 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft gemessen worden. Ein Wert, der für die norddeutsche Tiefebene vergleichsweise hoch einzustufen ist und lt. Bundesumweltministerium ein „mittelfristigen Maßnahmenbedarf“ verursacht. Einen einheitlichen Grenzwert indes gibt es aufgrund der sehr unterschiedlichen natürlichen Werte nicht. Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission relativiert auf Anfrage der HAZ am 14.05.2009 die Gefahr: "Ich persönlich würde angesichts der gemessenen Werte eher gelassen bleiben." Auch RTL-Regional berichtet; der Fall kommt somit erstmals auch ins Fernsehen.
06/2009 - Vor dem Rechtsstreit der Region mit Honeywell ändert sich plötzlich die Strategie der Region
Bislang hatte die Region nach außen hin stets versucht die
betroffenen Eigentümern hinsichtlich der zu übernehmenden
Sanierungskosten zu beruhigen. Die Firma Honeywell in Seelze müsse
als "Gesamtrechtsnachfolger" der Firma De Haen für die
Altlastensanierung allein sorgen. In einer Pressemitteilung lässt Umweltdezernent Axel Priebs
erstmals durchblicken, die Region könne sich statt eines
Rechtsstreits mit dem Seelzer Chemieunternehmen Honeywell auch
„alternative Lösungsmöglichkeiten“ vorstellen. Die Region sei zudem
bereit, einen eigenen Beitrag zu leisten. Man wolle nun die „Idee
einer vertraglich abgesicherten Verhandlungslösung zwischen den
Beteiligten vertiefen.“ Zu spät - wie sich später herausstellt.
In der Neuen Presse Hannover vom 12. Juni
gibt Priebs erstmals zu Wort: „Der Fall ist einmalig in Deutschland“.
Die Firma Honeywell steht dem Vorschlag zwar offen gegenüber:
"Wir sind in der Sache gesprächsbereit, aber erst, wenn die
rechtliche Situation geklärt ist“, sagt Sprecherin Sabine
Chmielewski. Honeywell will und wird den Rechtsstreit aber
durchfechten. Ohne eine juristische Klärung sei dem Unternehmen „die
Gesprächsgrundlage zu unsicher“.
Der Prozessbeginn ist für November terminiert. Der Streit wird
nun auch erstmals politisch. Regions-Oppositionschef Eberhard Wicke
(CDU) beispielsweise findet, dass der Rechtsstreit mit Honeywell „die falsche Lösung
ist“.
Der „Fall de Haën“ geht in sein zweites Jahr. Und viele Fragen bleiben weiterhin offen...
07/2009 - Petition zur Änderung des Bundesbodenschutzgesetzes durch die Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative sendet eine öffentliche ePetition zur Änderung des Bundesbodenschutzgesetzes an den Bundestag. "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., dass das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) so verändert wird, dass GrundstückseigentümerInnen, die weder Verursacher einer Altlast sind noch bei der Begründung des Eigentums Kenntnis von der Altlast hatten, von der Sanierungskostenpflicht befreit sind. Stattdessen ist hierzu ein Sanierungsfonds gesetzlich zu verankern, so wie dies auch in anderen europäischen Ländern erfolgt ist." Leider ist zu wenigen Bürgern in der Bundesrepublik das Problem bekannt. Zudem gibt es in vielen anderen Ländern Altlastenfonds, eine wesentlich bessere Regelung bei der Altlastenerfassung und anscheinend auch ein gewissenhafterer Umgang der Behörden mit unschuldigen Bürgern als in Niedersachsen. Die Petition scheitert...
08/2009 - Die unbelasteten "weißen Lücken" innerhalb der Sanierungsabschnitte gehör(t)en größtenteils der Stadt
Die Städtische Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (Gesellschafter sind die Stadt Hannover mit knapp 90 Prozent und die Stadtsparkasse Hannover) beginnt am 24.08.2009 mit der Umgestaltung des Innenhofs Ihres Grundstücks in der Liebigstraße 27. Auf diesem Grundstück liegen die gemessenen Werte unterhalb der "kritischen Grenze". Rundherum müssen aber alle Flächen saniert werden. Planungen für die Umgestaltung sind allerdings bereits vor Monaten angelaufen. Zu dieser Zeit sind überhaupt erst die Bodenanalysen bis in 35 cm Tiefe vorgenommen. Gleichzeitig wurde von allen anderen Grundstückseignern ein gemeinsames Vorgehen bei der Sanierung erwartet. Das Grundstück ist umgeben von belasteten Flächen! Ein Teil der Außenfläche wir nun gepflastert. Fragwürdig erscheint, ob eine solche Versiegelung bei den anderen Grundstücken den Auflagen des Denkmalschutzes entsprechen würde. Auch eine große Tanne samt tiefreichenden Wurzelwerk wird gefällt. Von einer Ersatzbepflanzung ist heute nicht viel zu sehen. Bei einem "unbelasteten" Grundstück im anderen Sanierungsabschnitt 2 hat der Eigentümer bereits vor Jahren einen Bodenaustausch vorgenommen.
08/2009 - Das Gerichtsverfahren zwischen der Region und Honeywell: ein "Scheinprozess"? - Die HAZ erhält für die Berichterstattung einen Lokaljournalistenpreis vom Bundespräsidenten
Das Gerichtsverfahren gilt zwar als Musterprozess für die Frage
der Kostenübernahme auf 44 belasteten Privatgrundstücken in der
List. Inhaltlich geht es aber lediglich um einen (fragwürdigen)
Verwaltungsakt der Region gegenüber Honeywell, der im Zusammenhang
mit zwei Wohngrundstücken am Wittekamp steht: Streitwert 10.000
EUR. Wer nicht so sehr in der Materie vertieft ist, der könnte hierbei vermuten, dass
hier Gerichtskosten
gespart werden sollen.
Für ihre Berichterstattung über den Altlastenfall am Lister De-Haën-Platz
erhält die HAZ-Lokalredaktion indes bei der Verleihung des
29. Lokaljournalistenpreises der Konrad-Adenauer-Stiftung Preis den
Preis in der Kategorie „Kontinuität“. Besonders würdigte die Jury,
dass die HAZ (Autoren
Felix Harbart und Johannes Schneider) stets
„am Ball geblieben“ seien und sich nicht mit den offiziellen
Verlautbarungen aus Politik und Verwaltung zufriedengegeben hätten.
Köhler wendet sich weiter an die Verleger: „Geben Sie Ihren
Redaktionen den Spielraum und die Unabhängigkeit, die sie brauchen,
um ihre Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit weiterhin
verantwortungsvoll erfüllen zu können.“
09/2009 - EG-Richtlinie 2006/118/EG zum Grundwasserschutz tritt am 16.09.2009 in Kraft
Eine EG-Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (GWTR - Grundwassertochterrichtlinie) ist seit dem 16.09.2009 (Ablauf der Umsetzungsfrist) direkt im Vollzug anzuwenden. Zur Umsetzung der GWTR ist in Deutschland die Verabschiedung einer Grundwasserverordnung (GrwV) mit einem Geringfügigkeitsschwellen-Konzept und Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgesehen. Die Verordnung und die Änderung lässt jedoch noch mindestens ein (weiteres) Jahr auf sich warten.
31.10.2009 Der Leiter des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover Gerhard Meyer verabschiedet sich in den Ruhestand - Nachfolgerin aus Seelze
Sonja Papenfuß tritt die Nachfolge von Gerhard Meyer an, der sich erst am 31.10.2009 (drei Wochen vor Prozessbeginn) in den Ruhestand verabschiedet. Papenfuß, die in Seelze aufgewachsen und dort bis zur ihrem Abitur zur Schule gegangen ist, wird die Position als Regionsverwaltungsdirektorin bekleiden und künftig neben anderen Aufgabenbereichen auch für den Boden- und Grundwasserschutz in der Region Hannover zuständig sein. Die Neubesetzung des Postens war indes zuvor mit Schwierigkeiten verbunden. Thomas Heidorn (Jurist und bis dato umstrittener Chef des Job Centers) sollte zunächst den Posten besetzen. Papenfuß tritt ein schweres Erbe an. Denn bereits drei Wochen später unterliegt die Region im Gerichtsverfahren gegen die Firma Honeywell.
11/2009 - Polizei durchsucht Büros der Regionsverwaltung - Staatsanwalt ermittelt gegen Meyer wegen eines anderen Giftmüllskandals
In einem anderen Giftmüllskandal werden der ehemalige Fachbereichsleiter Umwelt der Region, der seit Oktober pensionierte Gerhard Meyer, sowie Gehrdens Bürgermeister Hermann Heldermann beschuldigt als Verantwortliche die Beseitigung der Verunreinigung des Grundwassers im Bereich des ehemaligen Freibads im Ortsteil Ditterke bewusst verzögert zu haben. Seit der Entdeckung der Verunreinigung des Grundwassers im Jahr 2006 ist nichts unternommen worden, um das Versickern der Giftstoffe und die Verunreinigung des Grundwassers zu stoppen. Die HAZ berichtet (LKA durchsucht Haus der Region und Rathaus; Polizei durchsucht Regionsverwaltung).
24.11.2009 - Urteil im Rechtsstreit Region vs. Honeywell: Die Region unterliegt und die Stadt wird erstmals auch vor Gericht als möglicher Verursacher genannt
Honeywell wird in einem Rechtsstreit mit der Region Hannover von
einer Sanierungsverpflichtung im "Altlastenfall List"
freigesprochen. Auch
RTL-Regional
berichtet wieder. Streitgegenstand vor dem Verwaltungsgericht
war eine bodenschutzrechtliche Anordnung der Region Hannover an
Honeywell. Für zwei Grundstücke am Wittekamp sollte die Firma
sogenannte Detailuntersuchungen durchführen, um beurteilen zu
können, ob dort schädliche Bodenveränderungen vorliegen, die eine
Sanierung der dort lagernden radioaktiven Altlast erforderlich
machen.
Eine für die Sanierungspflicht Honeywells notwendige ununterbrochene
Kette von Gesamtrechtsnachfolgetatbeständen "reißt" - so
das Gericht - bei Honeywell
aber bereits im Jahre 1912: Eugen DeHaen verstarb am 16.11.1911.
Nach dem Tod übernahm sein ältester Sohn Wilhelm de Haën die Leitung
des Unternehmens, das zunächst in einer Erbengemeinschaft
weitergeführt wurde. Unter ihm wurde sie 1912 zur Familien-GmbH
umfirmiert. Nach dem damals
geltenden Umwandlungsrecht stellte die Überführung eines
Unternehmens von einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand in die
Kapitalgesellschaft GmbH keinen Gesamtrechtsnachfolgetatbestand dar,
da das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 (ADHGB) die
Umwandlung eines von einem Einzelkaufmann geführten Unternehmens in
eine GmbH nicht regelte. War damals ein Formwechsel gewollt, musste
die GmbH also neu gegründet werden. Die daher 1912 gegründete neue GmbH
mag - so das Gericht - in wirtschaftlicher Hinsicht die
Unternehmensnachfolge angetreten haben, sie ist aber nicht
Gesamtrechtsnachfolgerin der aus den Kindern DeHaens bestehenden
Erbengemeinschaft und damit DeHaens selbst.
Die
Sanierungsverantwortlichkeit nach § 4 Abs. 3 BBodSchG verblieb somit
zunächst bei der Erbengemeinschaft der Kinder DeHaens, auf die sie
1911 mit dem Erbfall nach § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB
übergegangen war, und dürfte im weiteren Verlauf des Erbgangs auf
die derzeit noch lebenden Nachfahren dieser Kinder übergegangen
sein.
Der am Verwaltungsgericht Hannover Vorsitzende Richter
Behrens wies in der Urteilserklärung der Verhandlung
„REGION-Hannover gegen Honeywell“ (4
A 2022/09 VG Hannover Urteil vom 24.11.2009) jedoch auch darauf hin, dass
„zu Recht“ als Verursacher auch derjenige in Betracht kommen könnte,
„der ein belastetes Grundstück einer sensiblen Nutzung zuführt bzw.
eine derartige Nutzung zulässt.“
Ein Zusammenhang zwischen dem
Betrieb der chemischen Fabrik, und der festgestellten
Bodenverunreinigung wird zwar nicht in Frage gestellt, dennoch sieht
das Verwaltungsgericht Hannover die heutige Ursache für den
Gefahrenpfad „Boden-Mensch“ in der List unter Umständen in der
Überplanung des Firmengeländes und Genehmigung der Wohnbebauung
ab
den 20er Jahren und gibt dies sogar zu Protokoll, ohne dass diese
Fragestellung ein für das damalige Urteil entscheidender Streitpunkt
in der Auseinandersetzung zwischen Honeywell und der REGION-Hannover
darstellte. Im Urteil heißt es
weiter: "Die Verhaltensverantwortlichkeit besteht auch für
Gefahrenpotentiale, die zum Zeitpunkt des betreffenden Verhaltens
nicht bekannt waren (vgl. Frenz, BBodSchG, 2000, § 4 Abs. 3 Rn. 28
ff.; Landel/Vogg/Wüterich, BBodSchG, 2000, § 4 Rn. 74 f.).
Subjektive Komponenten spielen bei der Frage der
Verhaltensverantwortlichkeit keine Rolle. Die Verantwortlichkeit
nach § 4 Abs. 3 BBodSchG ist verschuldensunabhängig (so
Urt. der Kammer v. 22.09.09 - 4 A 5738/07 -).
Die Opposition spricht im Anschluss des Verfahrens von einer „absurden
Rechtsauffassung der Region“, FDP-Mitglied Lüddecke von einem „sinnlosen
Prozess“. Selbst für den Regionsanwalt Dombert kam der Ausgang
des Verfahrens „nicht wirklich überraschend“, was ihm später
heftige Kritik einbrachte. Die Konsequenz
sei nun jedoch, „dass wir nun an die Grundstückseigentümer gehen“.
Der
Umweltdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs ignoriert
die Auffassungen der Gerichtes zum Verursacher und erklärt "nebulös"
im Anschluss an die Verhandlung: „Alle Beteiligten hatten ein
Interesse daran, die komplizierten juristischen Fragen gerichtlich
klären zu lassen. Der Richterspruch schafft insofern Klarheit und
gibt uns damit die Möglichkeit weiterhin intensiv daran zu arbeiten,
dass möglichst bald mit der Sanierung des Geländes begonnen werden
kann.“ Wie sehr Worte und Taten der Region auseinanderfallen
sollen die
folgenden Monate zeigen, denn:
12/2009 - Die Region unternimmt nichts mehr in Sachen "Verhaltensstörer der Altlast": Ein bitterer Faustschlag für die Bewohner und Eigentümer
Im Interview der Neuen Presse vom 12. Juni (s.o.) hinsichtlich eines Rechtsstreites mit Honeywell urteilte Priebs noch gekonnt optimistisch: "Wir halten unsere Rechtsposition für so belastbar, dass wir das Verfahren fortsetzen würden." Scheinbar war eher das Gegenteil der Fall. Die vierte Kammer des Gerichtes ließ nicht einmal eine Berufung auf das Urteil zu.
Die Absicht, die Erben heranzuziehen, verfolgte die Region
sowieso nicht. Um die Erbfolge nachzuvollziehen, „müssten wir jahrelang
Privatdetektive beschäftigen“, sagte der Anwalt der Region,
Prof. Matthias Dombert, der seit dem Prozess mit Honeywell
heftig in der Kritik steht. Eine zumindest hinsichtlich der
Begründung mehr als zweifelhafte Aussage
von Dombert, geht doch bereits aus der historischen Recherche -
ja sogar schon mit wenigen "Klicks im Internet" - hervor, das
Wilhelm de Haen (ältester von 6 Söhnen mit insgesamt 9 Geschwistern)
das Fabrikgelände geerbt hat, mindestens 4 Kinder hatte und für
seinen Sohn Rudolf ein Gut in
Oberrode
kaufte. Die Nachfolger von dessen ältesten Sohn (Jan Derk) werden
sicher heute noch leben. Beispielsweise ist von einer Rüedi de Haën
die Rede,
die dem Verfasser der Webseite des
Geschichtsvereins in Bad Hersfeld (Peter
Braun) einige Bilder aus der damaligen Zeit überlassen hat. De
Haens Enkel Hans erhielt ja bekanntlich noch 1962 eine Rechnung von
der Stadt über Straßenbaukosten (siehe Chronologie
2. Teil).
Doch das Schlimmste kommt noch: Auch die Verantwortung der
Stadt, die der Verwaltungsrichter in der Urteilsbegründung ansprach,
wird bewusst klein geredet. Man sichert seitens der Region lediglich
eine "interne Prüfung" zu. Über das
Ergebnis einer "internen Prüfung" bei dieser Verflechtung zwischen
Region und Stadt, bei den anstehenden 4,3 Millionen Sanierungskosten und der hiesigen
Haushaltslage muss wohl nicht spekuliert werden. Die
schon wenige Wochen später vorliegenden Ausführungen von Prof. Dombert zu diesem Thema, die der Bürgerinitiative
vorliegen, lassen demnach auch viele Fragen offen und beziehen sich auch
lediglich auf
die beiden in der Verhandlung relevanten Grundstücke, nicht aber
z.B. auf die Wohnbebauungen durch die Stadt durch Karl Elkart in den
20er und 30er Jahren.
Auffällig ist, dass der Umweltdezernent der Stadt erstmals am
"runden Tisch" teilnimmt und fortan genau kontrolliert, wie sich die
Dinge entwickeln. Auch die Hoffnungen, Honeywell werde sich durch die "moralische
Verantwortung" an den Sanierungskosten
im Altlastenfall rund um den De-Haën-Platz beteiligen, können
wohl begraben werden, obwohl ja schließlich angeblich von Honeywell aus der "Stein ins
Rollen" gebracht wurde. „Bis eben hat die Region noch versucht, uns mit
rechtswidrigen Argumenten zur Zahlung heranzuziehen“, sagte der
Honeywell-Anwalt Spieht nach der Urteilsverkündung Ende November
2009. Zur offiziellen Begründung der Ablehnung eines "freiwilligen
Beitrags" verweist Geschäftsführer Peter Degenkolb auf die
wirtschaftliche Lage.
Die politischen Parteien diskutieren fortan die "zugespitze Lage"
auf den Rücken der Eigentümer. Doch keine einzige Partei (mit
Ausnahme der Linken) nimmt
wirklich sich der betroffenen Bewohner an.
Obwohl der Altlastenfall List aufgrund der chemischen
und radiologischen Belastung als
einzigartiger Fall gilt, befürchtet
z.B. der FDP-Politiker Bernhard Klockow einen
Präzedenzfall zu schaffen. Die CDU schimpft über den
„juristischen Dilettantismus“ der Regionsverwaltung, Umweltdezernent
Axel Priebs im Gegenzug auf die „Demagogie der CDU“. SPD und Grüne
kramen ebenso wie Regionspräsident Hauke Jagau einmal mehr in die
Vergangenheit und schimpfen auf die „moralische Verpflichtung“ des
Chemieriesen Honeywell. Doch was ist mit der Verpflichtung von
Region und Stadt??? Einzig CDU Fraktionschef Eberhard Wicke will
zunächst „die Rolle der Stadt juristisch sauber geklärt haben“.
Indes ist die Diskussion um den Sanierungsumfang im vollen Gange.
3,6 bis 4,5 Millionen Euro für eine Sanierung in der Größenordnung
zwischen 30 und 60 Zentimetern oder eine Totalsanierung in Höhe von
10 Millionen Euro sowie ein halbes Dutzend anderer Varianten werden
durchgerechnet.
Einen Tag vor Heiligabend verkündet Verwaltungschef Hauke Jagau "großzügig"
eine
finanzielle
Hilfe und erklärt zugleich, dass dies keine Verpflichtung der
Region sei.
01/2010 - Stadt und Region gehen weiter "Hand in Hand" - und setzen auf die Karte "Unsicherheit"
Dass die Neigung der Region die Stadt in Anspruch zu nehmen gering ist, verwundert nicht. Schließlich waren dieselben Mitarbeiter, die seit Gründung der Region im November 2001 in deren Umweltamt sitzen, vorher in gleicher Position bei der Stadt beschäftigt, etwa der mittlerweile pensionierte Fachbereichsleiter Gerhard Meyer. Die Kosten, die der Stadt entstehen, gehen schließlich auch zulasten der Region. Die nämlich finanziert sich zu einem Gutteil aus Abgaben der Stadt. Geht der Stadt Geld verloren, fällt auch die Regionsumlage entsprechend niedriger aus.
Stadt und Region wollen sich stattdessen nun beide mit je einer halben Million an
den Kosten der Sanierung für die Wohnungsflächen beteiligen. Sie
preisen dies öffentlich als "Kompromiss"
an, obwohl diese Summe nicht einmal die von Stadt und Region
verursachten Mehrkosten hinsichtlich des Entsorgungsweges (s.o.)
ausmachen. Was die Region bewusst verschweigt, sind die Bedingungen,
die an diese Beteiligung geknüpft sind. Genau diese
Bedingungen, die erst nach einem weiteren Jahr öffentlich werden,
sollen 15 Monate später noch für viel Wirbel und Unverständnis bei
den Anwohnern sorgen.
Auf die betroffenen Eigentümer soll jedoch weiterhin eine Last von 3,3 Millionen
Euro - im Schnitt rund 8.000 Euro pro Wohneinheit - verbleiben. Die
Kosten für die Sanierung eines einzigen Grundstücks können dabei bis
zu 200.000 Euro liegen. Eine existenzvernichtende Summe...
Derweil spielt die Region wie schon Mitte 2008 mit den Ängsten
der Betroffenen - berühmte Probleme der Spieltheorie entstehen:
Obwohl die Gesamtsumme der Sanierung mit 4,3 Mio. Euro konkret
genannt wird, wird nichts über die Kostenstruktur verraten. Für die
Eigentümer lägen die Kosten zwischen 50.000 und 150.000 Euro, sagt
Michael Bleier (IfUA). In wenigen Einzelfällen können aber auch
200.000 Euro pro Grundstück fällig werden. Doch wie die Verteilung
aussieht und was mit der Kostenstruktur passiert, wenn nicht alle
Eigentümer einen gemeinsamen Sanierungsvertrag unterschreiben, das
erfahren die Eigentümer nicht. Gleichzeitig wird aber von Seiten der
Region Druck gemacht: Eine gemeinsame Sanierung sei nur mit eine
"hoher Beteiligung" möglich.
02/2010 - Region lässt offensichtliches "Gefälligkeitsgutachten" zu Gunsten der Stadt Hannover erstellen
Um die Stadt Hannover aus allen Diskussionen hinsichtlich einer bodenschutzrechtlichen Verantwortung heraus zu halten, erstellt der RA Dombert für die Regionsverwaltung eine rechtliche Stellungnahme, die später von anderen Bodenschutzrechtsexperten als "Gefälligkeitsgutachten" eingestuft wird, welches durch die Bemerkung "für uns ungünstigen Betrachtungsweise" in einem gerichtlichen Verfahren wohl eher wertlos sei.
Diese Stellungnahme behandelt zudem Allgemeinplätze und es wird dort mit keinem Wort auf die historischen Ereignisse des Jahres 1912 eingegangen Die Region nutzt dies aber fortan, um die Öffentlichkeit in den Glauben zu lassen, es gäbe nur noch die Eigentümer als Sanierungsverantwortliche. Später nachgeschobene "eigene rechtliche Prüfungen" innerhalb der Region sind naturgemäß von den Ausführungen Domberts geleitet und führen zu keinem anderen Ergebnis.
03/2010 - Regionsopposition sieht die Stadt in der Pflicht - Das neue Wasserhaushaltsgesetz tritt in Kraft
„Nicht die Eigentümer sind zur Kasse zu bitten, sondern die Stadt, die die Bebauung der verseuchten Grundstücke erst ermöglicht hat“, sagte CDU-Ratsherr Dieter Küßner am 2. März der HAZ. Der Umweltausschuss des Rates der Region hatte zuvor für das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungsmodell im Lister Altlastenfall gestimmt. Völlig unverfroren und nach allem, was bislang bekannt wurde, nimmt dagegen Umweltdezernent Hans Mönninghoff seine Behörde in Schutz. Niemand habe ahnen können, welche Gifte auf dem Gelände der ehemaligen Chemiefabrik Riedel-de Haën im Erdreich lagern. Dass im so genannten "Gedächtnis der Stadt" (im Stadtarchiv) genau das Gegenteil davon zu lesen ist, was der "erste Stadtrat" hier von sich gibt, wird erst später von der Bürgerinitiative aufgedeckt. Den Behörden ist eine entsprechende "Aufklärung" natürlich ein Dorn im Auge.
Im seit dem 01.03.2010 gültigen WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sind u.a. die "Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser" in § 47 geregelt. Das Grundwasser ist demnach in Folge so zu bewirtschaften, dass (1) eine Verschlechterung seines Zustands vermieden wird, (2) alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden und ein guter Zustand erhalten oder erreicht wird. Im § 23 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung) Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 8 bis 12 wird die Bundesregierung ermächtigt eine länderübergreifende einheitliche Grundwasserverordnung zu erlassen.
04/2010 - Das Sanierungsvorhaben wird konkret - Die Existenzbedrohung erreicht nun auch die meisten Eigentümer
Die Stadt plant zusätzlich einen "Härtefallfonds" in Höhe von 100.000 Euro -
eine Maßnahme, die im Verhältnis zur Gesamtsumme von 3,3 Mio. Euro auch
eher einer "taktischen Glanzleistung" gleicht, denn:
Während die Betroffenen faktisch einen Offenbarungseid über Ihre
gesamten finanziellen Belange legen müssen, wird die Hürde für eine
eventuelle Zuwendung auf ein Maß gestellt, das zunächst maximal für Hartz
IV-Empfänger überwindbar wäre. Doch Hartz IV-Empfänger sind bei
Wohneigentümern schwer zu finden. Der Antrag muss zudem bis zum
14.09.2010 gestellt werden. Dem Antrag ist der Sanierungsvertrag
sowie ein Fragebogen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation
beizufügen!
Zu diesem Datum ist natürlich kein einziger Vertrag unterschriftsreif.
Nicht einmal die erste Gesprächsrunde mit den Eigentümern zum 1.
Entwurf des Sanierungsvertrages hat
stattgefunden. Welche Fakten sollen hier geschaffen werden?
05/2010 - Altlastenfonds auch für Niedersachen? Das niedersächsische Umweltministerium "duckt" sich mit Ausreden und Schuldzuweisungen früherer Versäumnisse
Große Worte k(l)eine Taten: Auf Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) wurden seit Anfang 2010 alle Hoffnungen für die Eigentümer gesetzt. Die Bürgerinitiative erhoffte sich bei ihm Unterstützung bei der Errichtung eines Altlastenfonds für Niedersachsen. Ein Fonds, dem es leider hier (im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern in der Bundesrepublik) nicht gibt, um gerade solche einmaligen und komplizierten Fälle wie in der List sozialverträglich zu sanieren. Doch das Ministerium hält sich zurück und ausgerechnet der Umweltdezernent der Stadt Hans Mönninghoff (Grüne) kritisiert auch noch die Einrichtung eines Altlastenfonds, obwohl z.B. sein Parteifreund Michael Dette den Fonds für sinnvoll findet. Die politische Diskussion "versande(r)t". Sander hielt bereits im Januar 2010 eine aus der Sicht der Eigentümer vernichtende Rede zum Entschließungsantrag der SPD zur Vorbereitung eines Altlastenfonds. Er verweist auf die Fehler der Landesregierung Schröders in den 90ern (siehe oben) und auf die niedersächsische Brachflächen- und Altlastenrichtlinie, die - das kann jeder nachlesen - keine Alternative für einen Altlastenfonds darstellt. Sander sagt lediglich zu, günstigere Sanierungsalternativen zu prüfen. Ein Scheinversprechen? Regions-Umweltdezernent Axel Priebs entgegnet: „Wir haben die bisherigen Schritte eng mit dem Ministerium abgestimmt.“ Alles bleibt beim "status quo".
Eine weitere schwere Niederlage für die Betroffenen, die nun mit dieser Bürde ins 3. Jahr der Unsicherheit ihrer Existenz (und ihrer Gesundheit) gehen müssen.
07/2010 - Die Region geht in die "mediale Offensive" - das "taktisch perfide" Spielchen mit den Eigentümern beginnt
Die Ergebnisse der seit Mai laufenden ersten Gesprächsrunden gelangen in die Öffentlichkeit. Petra Günther (Ifua GmbH)), die sämtliche Gespräche im Auftrag der Region mit den Eigentümern der 45 Areale führen soll, sollte "unverbindlich" erfragen, ob die Eigentümer "grundsätzlich" bei einer gemeinsamen Sanierung mit Sanierungsvertrag zustimmen würden. Was für eine "Fangfrage"? In den Gesprächsrunden wurde u.a. ein erster Vertragsentwurf der Region besprochen, aber die wesentlichen Punkte (Rechtssicherheit, Kostenhöhe, Zahlungsmodus, etc.) wurden bewusst ausgespart bzw. konnten als "Kritikpunkte" protokollarisch vermerkt werden. Es sollte lediglich eine "Tendenz" erfragt werden, ob ein einheitlicher Sanierungsplan überhaupt erstrebenswert sei. Das zu erwartende Ergebnis: 37 von 45 Parteien konnten sich unter engen Voraussetzungen vorstellen, bei einer gemeinsamen Sanierung mitzumachen. Mit diesem Ergebnis kolportiert die Region nun in die Öffentlichkeit und täuscht selbige mit der falschen Tatsache, dass bereits eine Lösung in Sicht sei. Die Region tritt medial in den folgenden Monaten stets (ohne "wenn" und "aber") mit der Zahl 37 auf und glaubt, dass damit alles (auch in der Außendarstellung der Region) geregelt sei.
Der erste offensichtliche Vertrauensbruch der Regionsführung gegenüber den Eigentümern lässt sich nun nicht mehr wegdiskutieren.
08/2010 Die Grundwasserverordnung der Bundesregierung (GrwV) wird dem Bundesrat vorgelegt
Die neue Grundwasserverordnung der Bundesregierung (GrwV) wird am 13.08.2010 dem Bundesrat vorgelegt und am 24.09.2010 von diesem mit Änderungsanträgen beschlossen. Die bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen bleiben darin dabei unberührt. § 11 GrwV setzt u.a. Artikel 5 Abs. 5 der Grundwasserrichtlinie um. Bei Grundwasserkörpern, die durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten als gefährdet eingestuft sind, soll eine besondere Trendbeobachtung erfolgen. Es ist zu untersuchen, ob sich im Grundwasserkörper der Bereich der Grundwasserverschmutzung räumlich ausbreitet und ob eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die öffentliche Wasserversorgung oder die Umwelt besteht. Ist ein solcher Ausbreitungstrend vorhanden, sind geeignete Maßnahmen zur Eingrenzung der Verschmutzung zu ergreifen. Absatz 1 fordert die zuständige Behörde auf, Trends zunehmender Ausbreitung von Grundwasserverschmutzungen, die durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursacht werden, zu ermitteln. Ist ein solcher Trend festgestellt worden, sind Maßnahmen zur Trendumkehr zu ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass sich Schadstofffahnen im Grundwasser so ausdehnen, dass Nutzungen des Grundwassers beeinträchtigt werden. Besteht eine Sanierungspflicht, sind die Vorschriften des Bodenschutzrechts zu beachten. Weiterhin werden in der Verordnung sogenannte Schwellenwerte festgelegt. Mit diesen Regelungen werden jedoch unmittelbar keine Zielwerte für die Altlastensanierung festgelegt.
Obwohl im Gutachten von 2003 auch im Klartext auch von einem "Gefahrenpotenzial" hinsichtlich des Grundwassers gesprochen wird, ignoriert die Regionsführung diesen Aspekt in den Detailuntersuchungen und belässt es diesbezüglich noch beim Gefahrenpfad "Boden-Mensch". Erst ein halbes Jahr später im Frühjahr 20011 - nachdem die Gefährdungsbeurteilung bereits abgeschlossen ist und der Sanierungsplan abschließend erstellt ist - wird die Region aus einem anderen scheinbaren Grund noch einmal tätig werden...
10/2010 - Defizit der Stadt (trotz rekordverdächtiger Gewerbesteuereinnahmen) u.a. aufgrund hoher Zahlungen an die Region
Die Sparpläne der Stadt werden derweil als übertrieben bezeichnet, da rekordverdächtigen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Hannover zu vermelden sind. Der Kämmerer Marc Hansmann betonte, dass trotz der hohen Einnahmen weiterhin mit einem Defizit für das Jahr 2011 zu rechnen sei. Als einen Grund nannte er: Die Stadt müsse im nächsten Jahr mehr Geld an die Region überweisen...
11/2010 - In der unteren Bodenschutzbehörde Region-Hannover existiert bis heute KEIN Konzept für eine systematische Bearbeitung von Altstandorte
Entgegen den Aussagen in der Presseerklärung vom März 2009 vom Umweltminister Sander (siehe 03/2009) gibt es kein Konzept bei der Region, um die altlastenverdächtigen Flächen kontinuierlich zu erfassen. Die Region nimmt dazu Stellung: "Im Hinblick auf die Altstandorte wird von der Region Hannover vertreten, dass eine nicht anlassbezogene, systematische Überprüfung sämtlicher Flächen zwar als grundsätzlich wünschenswert erachtet wird, angesichts der angenommenen tatsächlichen Gefährdungseinschätzung und der vorhandenen Ressourcen jedoch als unverhältnismäßig zu bewertet ist. Es wird darauf verwiesen, dass Altstandorte häufig auch heute noch gewerblich oder industriell genutzt werden. Vor einer etwaigen Umnutzung werden diese Flächen im Rahmen der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen nutzungsbezogen untersucht – z.B. wenn die Fläche zu einem Wohngebiet erschlossen werden soll. Soweit Altstandorte in der Vergangenheit ohne Altlastenuntersuchung einer neuen Nutzung zugeführt worden sind, stehen systematische Untersuchungen derzeit noch aus. Es ist wohl so, dass die Region auch bezgl. dieser Altstandorte analog zu den Altablagerungen ein „Ranking“ der Standorte nach einem im Detail noch festzulegenden Punkteschema anstrebt. Hierzu gibt es aktuelle Überlegungen in der Region; konkret soll diese Thematik im nächsten Jahr weiter forciert werden." Ein nahezu unhaltbaren Zustand nach 11 Jahren Bundesbodenschutzgesetz, wenn man bedenkt, dass es für die Bürger angesichts des für die Sanierungspflicht relevanten §4 im Bodenschutzgesetz keinerlei finanzielle Sicherheiten z.B. hinsichtlich eines Altlastenfonds gibt. Dennoch bleiben nahezu alle Regionalpolitiker stur: Ein Altlastenfonds wird kategorisch abgelehnt.
12/2010 - Die Region sieht sich "auf der Zielgeraden" - doch das Ziel ist weiter denn je...
Auch der 3. Entwurf des Sanierungsvertrages, den die Region der Bürgerinitiative überreicht, enthält keinerlei Entgegenkommen in den wesentlichen Punkten der Kostenteilung und Freistellungsklausel. Die Region verschließt Ihre hochbürokratischen Augen vor der Realität und glaubt noch immer, dass die meisten Eigentümer trotz ungeklärter Rechtslage den Vertrag unterzeichnen. Der Fall "De Haen" ist spätestens seit der Niederlage der Region gegen Honeywell vor einem Jahr zur "Chefsache" erklärt worden. Die erst seit einem Jahr im Amt befindliche Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover tritt (offiziell krankheitsbedingt) nur gelegentlich (beim "rundenTisch") in Erscheinung. Stattdessen übernimmt Umweltdezernent Prof. Axel Priebs die gesamte Öffentlichkeitsarbeit. Während dieser auf einer Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List verkündete, dass man nun auf die Zielgrade einbiege, ist die Realität eine andere. „Es gibt viele Punkte, die für uns unbefriedigend sind“, sagte die BI-Vorsitzende Barbara Nebendahl und auch Jörg Baltruweit von der Bürgerinitiative meint: „Ich glaube nicht, dass viele den Vertrag so, wie er jetzt ist, unterschreiben werden.“
01/2011 - 25 Jahre Untätigkeit - ein unrühmliches Jubiläum! Die Lokalpresse spricht auch bereits von einem "Skandal" und die Staatanwaltschaft will nun den Fall prüfen
In diesem Jahr feiert die große und „gut ausgestattete“ Region Hannover (Zitat: Umweltminister Sander) mit Ihrer Zuständigkeit für den Bodenschutz rund um den De Haen-Platz 10-jähriges Jubiläum. 10 Jahre Versäumnisse und mindestens die Hälfte davon im Bereich der Amtspflichtverletzung nach §9 BBodSchG?
Ein weiteres Jubiläum holt stattdessen die Stadt ein. Inzwischen erfährt auch die Öffentlichkeit, dass die zuständige Behörde der Stadt sich bereits vor genau 25 Jahren vor der Historie des "De Haen-Platzes" versteckt hatte. Der umfassende Briefwechsel De Haens mit der Stadt, wie er u.a. auch im 1. Teil der Chronologie beschrieben ist, sowie der bereits vor exakt 25 Jahren (14.01.1986) veröffentlichte HAZ-Artikel mit dem "Scheinversprechend der Stadt" (siehe Chronologie Teil 2 - 1986) scheint langsam den übrigen Bürgern Hannovers die Augen zu öffnen, die bislang stets im Glauben waren, dass Stadt und Region noch nie etwas vor 2008 von der Gefahr gewusst haben wollen. Immer mehr Details kommen nun an die Öffentlichkeit. Unterdessen wirken die Unschuldsbeteuerungen der Stadt schon fast hilflos. Der Verweis von Stadt-Umweltdezernent Hans Mönninghoff auf das Altlastenverdachtsverzeichnis, indem nach Regionsangaben allein im Stadtgebiet 8.500 Verdachtsflächen eingetragen sind, ist nur ein Versuch die Öffentlichkeit von den eigenen Versäumnissen abzulenken. „Die ganze Sache hat ein Geschmäckle“, sagt CDU-Chef Dirk Toepffer. Wie sehr er Recht hat, wird die Zukunft zeigen. „Es stellt sich die Frage, ob nicht mancher Regionsmitarbeiter, der vorher für die Stadt tätig war, befangen war und Dinge liegengelassen hat“, sagt auch Fraktionschef Eberhard Wicke vorsichtig. Das sture bürokratische Vorgehen der Regionsführung gelangt am 17. Januar 2011 sogar auf die Seite 1 der HAZ. Das Versagen der Regionsführung nach dem Gutachten von 2003 wird dort u.a. wie folgt kommentiert: "Die Studie hat aber die Möglichkeit einer schwer wiegenden Belastung des Bodens inmitten eines Wohngebiets deutlich vor Augen geführt. Dass darauf nicht unmittelbar reagiert wurde, lässt nur zwei Erklärungen zu: Entweder haben die zuständigen Stellen geschlafen oder sie wollten keinen Staub aufwirbeln, schon gar keinen radioaktiven."
Dass nun doch "radioaktiver Staub" aufgewirbelt wurde, soll nun - anders als bislang von der Region stets verlautet - einem "neuen" Sachbearbeiter der Stadt zu verdanken sein, der aufgrund von anstehenden Leitungsarbeiten der Stadtwerke 2008 "erneut in die Akten sah". Bislang hieß nämlich immer, dass im Februar 2008 auf dem Fabrikgelände der Firma Honeywell (ausgerechnet im Büro des Strahlenschutzbeauftragten im 15 Kilometer von der List entfernten Seelze - ehemals Gelände von "Riedel de Haen") "durch Zufall" radiologisch belastetes Material gefunden und der Region Hannover mit Hinweis auf den "alten Standort List" gemeldet worden sei und die Untersuchungen dadurch erst notwendig wurden. Natürlich völliger Quatsch - steht die Gefahr der Radioaktivität doch abgesehen vom Radon in der Frauenhoferstraße nur an zweiter Stelle der Gefahren. Zumindest jedoch macht sie bodenschutzrechtlich keinen Unterschied zur viel unmittelbareren Gefahr der Schwermetalle für spielende Kinder. Doch ist diese Version vom Sachbearbeiter, der sich auf das "alte Gutachten" besinnte, nun wieder einer der "zeitgleichen Zufälle" oder hat die Region auch hier nicht die "ganze" Wahrheit erzählt? Schlummerte das Gutachten vielleicht sogar bis 2008 in den "Katakomben" der Stadt? Am 18. Januar wird bekannt, dass nun auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.
Die HAZ nimmt nochmals Bezug zu den oben erwähnten Ermittlungen im Fall in Ditterke (11/2009), bei dem das Verfahren in der Zwischenzeit eingestellt wurde. Beim Vergleich der Verzögerungen erscheint diese "vermeidbare" Verzögerungen von einigen Monaten jedoch gegen 25 Jahre Versäumnisse am De-Haen-Platz schon fast wie eine Bagatelle.
15.01.2011 - "peinliche" Stellungnahme des Umweltdezernats der Stadt zu den Vorwürfen
Das Umweltdezernat der Stadt veröffentlicht indes eine fast schon peinliche Stellungnahme zu den Veröffentlichungen in der HAZ und zu den "Versäumnis-"Vorwürfen, in der irrelevante und irreführende Angaben zur Altlastenbearbeitung der Stadt gemacht werden. Weiterhin ist dort von einer fehlenden Plausibilität zur Radioaktivität in den Angaben der historischen Recherche die Rede. Gleichsam wird eine beinahe zynische Bemerkung über die Lister Bürger gemacht, die nochmals Öl ins Feuer der Betroffenen schüttet.
Stadt-Umweltdezernent Mönninghoff bezieht sich bei seiner angeblichen "Richtigstellung" in Bezug auf die damalige Altlastenbearbeitung der Stadt nicht auf "Altstandorte" (wie der in der List) sondern größtenteils auf "Altablagerungen" - ein eklatanter Unterschied hinsichtlich der Erfassung im niedersächsischen Altlastenprogramm von 1985. Entweder kennt er den Unterschied, der auch im § 2 Abs.5 des Bundesbodenschutzgesetzes erklärt wird, selbst nicht (was wohl ausgeschlossen werden kann) oder er will die Öffentlichkeit ganz bewusst mit diesem feinen aber ganz entscheidenden Unterschied täuschen. Fünf der sieben (5 von 7!) zitierten Drucksachen spielen im Zusammenhang mit der De-Haen-Altlast keinerlei Rolle, da sie sich auf Altablagerungen beziehen. In einer einzigen der verbleibenden zitierten Drucksachen, die sich dem Thema "Altstandorte" widmet (677/92), steht zudem noch wortwörtlich: „Die systematische Bearbeitung der Altstandorte soll im Altlastenprogramm des Landes Niedersachsen (Teil „Altstandorte“) erfolgen. Im Gegensatz zum Programmteil „Altablagerungen“ fehlen derzeit noch Vorgaben für ein landeseinheitliches Vorgehen.“ Auf Seite 1 steht weiter: „Ein Kataster der Altstandorte existiere hingegen noch nicht.“
Was jedoch seitdem passiert ist, wird nicht
erklärt. Vielmehr steht die Aussage der Region aus dem November 2010
(siehe oben) sowie der entscheidende Satz in der Stellungnahme
dagegen : "Altstandorte (ehemalige Gewerbeflächen) werden von der
Stadt nur anlassbezogen z.B. bei geplanten eigenen
Baumaßnahmen [...] bearbeitet."
Weiter ist in der Stellungnahme von einer "besonderen
Brisanz nach 2008" und von einer "fehlenden Plausibilität zum
Radioakivitätsthema zum Zeitpunkt der Übergabe des 2003er-Gutachtens" die Rede.
Völlig unhaltbar angesichts der Produktionsangaben, die für den
Standort List am 17.10.1901 ausgegeben wurden. Dort sind für Thoriumprodukte bei 20 bis 36, für Strontiumprodukte
bei ca. 33 und für Uranoxide bei 2 Tonnen/Jahr angegeben. Dies und die
fehlende Entsorgung der Fabrik (Schreiben de Haens an die Stadt
1909) ist der Stadt bekannt. Die Thoriumverarbeitung
ab 1895 in der List als (eine der ersten weltweit!) ist u.a. sogar
seit 1966(!) in den
Hannoverschen Geschichtsblättern (Herausgeber ist das
Stadtarchiv der Stadt Hannover) eindeutig VOR dem Umzug nach
Seelze dokumentiert.
Mönninghoff weiter in seiner so genannten
"Richtigstellung":
(Dass die Stadt selbst aber das gesamte Areal 1987 - ein Jahr
nach den ersten Altlastenhinweisen - rund um den De Haen-Platz samt
der Hinterhöfe unter Denkmalschutz gestellt hat, damit keine
Baumaßnahmen mehr möglich sind, schreibt er natürlich nicht!)
Angesichts der allein im Stadtgebiet Hannovers gezählten 8.500 so genannter Verdachtsflächen ist der zynische Hinweis Mönninghoffs, "Grundstückseigentümer lesen Zeitung" und können hierin das Vorhandensein eines Altlastenkatasters erfahren, der Gipfel der Unverschämtheiten in den Ausführungen des Umweltdezernenten der Stadt. Folgende Abbildung zeigt das so genannte Altlastenkataster Niedersachsens auf der Webseite der Landesregierung:
Auf der dort entsprechend verwiesenen Seite der Region Hannover steht zur Erklärung: "Nicht von jeder im Altlastenverzeichnis erfassten Fläche geht eine Gefahr aus, so stellt beispielsweise eine Verfüllung mit sauberem Bodenaushub eine Altablagerung aber keine Altlast dar." Nicht entscheidend für die Amtsermittlungspflicht der zuständigen Behörde ist ein Verdachtsflächenregister. Allein entscheidend für die Amtsermittlungspflicht der zuständigen Behörde, wie Sie im §9 im Bundesbodenschutzgesetz genannt ist, sind Anhaltspunkte über schädliche Bodenveränderungen, wie sie seit 1985 in ganz konkreter Form der Stadt vorlagen. Über die von der Stadt billigend in Kauf genommene Gesundheitsgefährdung spielender Kinder in den Gärten der heute betroffenen Wohnungen nach den eindeutigen Hinweisen seit 1985 steht in dieser Stellungnahme jedoch kein Wort.
Zur Erinnerung: Viele der heutigen Eigentümer bekamen von der Region auf Nachfrage im Zeitraum 2003-2008 die Antwort, dass keine Gefahr bekannt sei!!! Soweit zum Thema "Verantwortung". Und die Region schweigt...
25.01.2011 - Plötzlich herrscht Unklarheit über die Weitergabe und Bearbeitung des 2003er-Gutachtens: Es fehlen sowohl Eingangsstempel als auch sämtliche Bearbeitungsvermerke!
Trotz der anscheinenden Brisanz (oder gerade deshalb?) ist die historische Recherche von 2003 angeblich "auf Sacharbeiterebene ohne Anschreiben von Hand zu Hand übergeben worden". Dies gibt man bei der Region plötzlich öffentlich zu Protokoll. „Die Unterlagen wurden nicht mit dem üblichen Posteingangsstempel versehen. Das genaue Datum der Übergabe lässt sich daher nicht angeben“, schreibt die Regionsverwaltung außerdem. Weiterhin seien keinerlei Vermerke angefertigt worden – wie sie sonst eigentlich bei Behörden üblich sind. Man habe sich angeblich mündlich ausgetauscht und Erkenntnisse für einen sofortigen Untersuchungsbedarf hätten sich daraus nicht ergeben, heißt es lapidar. „Entweder die Verwaltung hat das Gutachten nicht ordentlich geprüft, oder sie hat es nicht ordentlich bearbeitet – oder sie hat bewusst etwas verschwiegen“ zählt CDU-Fraktionschef Eberhard Wicke dagegen die Möglichkeiten auf, was passiert sein könnte. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass vor dem Hintergrund der möglichen Strahlenbelastung so schlampig mit den Erkenntnissen der Gutachter umgegangen wurde“, sagt auch Linken-Fraktionschef Jörn Jan Leidecker. Seine Fraktion hatte durch eine Anfrage an die Region das Fehlen sämtlicher Bearbeitungsvermerke aufgedeckt.
Klar ist: Die Art und Weise einer Erstbewertung nach einer historischen Recherche mit derartigen Anhaltspunkten und gutachterlichen Handlungsaufforderungen ist gesetzlich geregelt. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, weiß auch, dass solche schwerwiegenden Entscheidungen, bei denen die Behörde nur ein "intendiertes Ermessen" hat, niemals "auf Sachbearbeiterebene" entschieden werden. Die Abwälzung der Verantwortung auf die Sachbearbeiterebene lässt die Regionsführung in Sachen Glaubwürdigkeit und Redlichkeit in kein gutes Licht rücken.
09.02.2011 - Die Amtspflichtverletzungen auf Seiten der Region offenbaren sich zunehmend - die Regionsführung handelt jetzt nur noch nach dem Motto: "Augen zu und durch..."
Über die tatsächliche Bearbeitung des 2003er Gutachtens auf Seiten der Region darf weiter spekuliert werden. Ob zumindest Regions-Umweltdezernent Priebs überhaupt schon einmal in das Gutachten geschaut hat, muss indes stark bezweifelt werden. Wie schon in der Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List im Dezember sprach er in der letzten Umweltausschusssitzung der Region Ende Januar wiederholt davon, dass in dem 2003er-Gutachten nur Hinweise über Thorium stünden, aber "keine Hinweise auf radioaktive Stoffe". Auf die Zerfallsreihe von Thorium hingewiesen wurde er dann gefragt, woher denn das Radon komme. Als Antwort gab es nur ein (peinliches) Schweigen. Nachfolgende Abbildung und der Hinweis, dass das Radon in den Kellern durch den Zerfall von Thorium entsteht, seien an dieser Stelle erlaubt:
Sicher: Der Herr Regionsumweltdezernent Prof. A. Priebs hat
Geographie und nicht Chemie studiert (Dissertationsthema:
Dorfbezogene Politik und Planung in Dänemark). Aber mal ganz abgesehen davon, dass auch das Wort "radioaktiv" im Gutachten
vorkommt, ist dies eine völlig unakzeptable - beinahe schon
arrogante - Vorstellung der
Regionsführung, wenn man bedenkt, dass die Gesundheit der
Bewohner Hannovers - vor allem der Kinder, die in den Gärten spielen
und die Schwermetalle in den Mund nehmen - jahrzehntelang unnötig
gefährdet wurde und die (Neu-)Eigentümer hierfür nun auch noch Millionen zahlen sollen.
Die Gesundheitsschäden bei diesen Belastungen werden vermutlich erst
in mehreren Jahren offenkundig, wenn die Herren Umweltdezernenten
(wie schon seit November 2009 der damals zuständige
Fachbereichsleiter Gerhardt Meyer) längst in Pension sind.
Die Arroganz der beiden Umweltdezernenten gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber der Betroffenen zeigt, dass diese nur noch darauf bedacht sind, Ihre eigene Reputation zu wahren und an einer gerechten Lösung nicht wirklich interessiert sind - das Motto lautet anscheinend nur noch "Augen zu und durch...". Für zu zahlende Prozess- und Anwaltskosten bei Sanierungsanordnungen, gegen die dann die Eigentümer klagen werden, muss ja schließlich auch kein politischer Beschluss erfolgen...
Region und Stadt gehen unterdessen also weiter "Hand in Hand" gegen die Eigentümer vor. Während nach den Enthüllungen der vergangenen Wochen die Regions-SPD den Eigentümern (aufgrund der nun laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen) zusagen wollte, erst einmal nicht zur Vertragsunterzeichnung Ihres zweifelhaften Sanierungsvertrages zu drängen, erledigt die Stadt diese Aufgabe "brüderlich" und bringt ausgerechnet jetzt Ihren so genannten "Härtefallfonds", der gerade einmal 4,3% des gesamten Sanierungsumfangs abdeckt, wieder in die Presse. Dort ist von "neuen Regeln" die Rede. Hintergrund ist das Schreiben der Stadt am 07.02.2011 an die Eigentümer, in der die (Einkommens-)Bemessungsgrenze für die Gewährung von (so wörtlich) "Zuwendungen" der Stadt hochgesetzt wurde. Der bis zum 31.3.2011 (innerhalb von 7 Wochen!) bei der Stadt zu stellende Antrag gilt aber nur im Falle einer Unterzeichnung des Sanierungsvertrages der Region! Welcher Zusammenhang wird hier wohl offensichtlich? Man darf Stadt und Region vielleicht keine "Bauernfängerei" unterstellen. Doch muss jedem Eigentümer klar sein, dass die Stadt bei einer Vertragsunterzeichnung der Eigentümer aus allen(!) Sanierungsverpflichtungen raus ist. Dass bei der Stadt ein erhebliches Interesse besteht, dass so viele Eigentümer wie möglich den Vertrag mit der Region unterschreiben, ist daher nur logisch. Weiterhin wird in dem Schreiben noch suggeriert, das "bis zu 50%" der vertraglich gegenüber der Region 'geschuldeten' Kostenerstattung übernommen werden - wohlgemerkt bei einer Summe von 100.000 Euro bei 4.300.000 Euro Sanierungssumme (4,3%) und einem Sanierungsumfang im Sanierungsvertrag, der über das gesetzlich Notwendige hinausgeht...
Ein ganz anderes Problem bei der Regionsverwaltung wirft unterdessen eine ganz allgemeine Frage hinsichtlich der Sorgfalt bei der Bearbeitung von Altlastenhinweisen auf: Der Bund der Steuerzahler hat den hohen Krankenstand in der Regionsverwaltung und im Rathaus gerügt. Die Regionsverwaltung weist den höchsten Krankenstand aller niedersächsischen Landkreise aus. Der Durchschnitt aller Arbeitnehmer in Deutschland liegt bei ca. 14 Tagen im Jahr. Im Jahr 2009 war im Regionshaus durchschnittlich jeder Mitarbeiter krankheitsbedingt 24,1 (2008 sogar 25,1) Tage ausgefallen (über 75% mehr als der Durchschnitt!). Auch die Stadtverwaltung schneidet besonders schlecht beim Krankenstand der Beamten ab (20,5 Tage) ab. Der Krankenstand aller Arbeitnehmer in Deutschland in den öffentlichen Verwaltungen liegt z.B. bei der DAK bei unter vier Prozent - der bei der Region bei 6,6%.
16.02.2011 - Region und Stadt treten gemeinsam vor die Presse und verkünden eine (scheinbare) Reduktion der Sanierungskosten - Priebs nennt den Fall: "Altlastenaffäre aus dem letzten Jahrhundert"
So positiv wie die Nachricht zunächst ist, so medienwirksam inszeniert wirkt diese Meldung zu einem Zeitpunkt, wo in den nächsten Wochen die 2. Gesprächsrunde mit den Eigentümern stattfinden soll, in der diese im Detail erfahren sollen, wie teuer die Beseitigung der Altlast auf ihrem Grund und Boden sein wird. Das "Verwaltungsmärchen" der "plötzlichen Kostenreduktion" offenbart sich, wenn man in die Protokolle der ersten Gesprächsrunde vom Mai 2010 schaut:

Wenn die Regionsverwaltung drei Stunden vor Beginn des "Runden Tisches" eine derartige Presseerklärung nur an HAZ und NP verteilt, diese dann medienwirksam inszeniert, ohne die BI davon in Kenntnis zu setzen; wenn Medienvertreter diese Erklärung sogar erst der BI zusenden muss, damit diese hierauf spontan reagieren kann, was soll dann wohl verhindert werden???
Die "neue Rechnung" scheint nichts anderes zu sein als die Streichung der eingebauten Sicherheiten (23%), aber das verkauft uns der Herr Priebs mal wieder wie ein Gebrauchtwagenhändler. Dass die Sanierungskosten aber auch erst durch die katastrophale Öffentlichkeitsarbeit des Herrn Mönninghoff bei der Deponiesuche 2009 bereits unnötig in die Höhe getrieben wurden (siehe HAZ-Artikel v. 30.07.2009), gerät dabei schon fast in Vergessenheit.
Wiederholt wird von den 37 von 45 Grundstückseigentümern kolportiert, die größtenteils aber nur abhängig von der Frage der Kostenhöhe, der zukünftigen Freistellung und der Verantwortlichkeit eine "grundsätzliche Bereitschaft" einer gemeinsamen Lösung erklärt hatten. Großzügig heißt es weiterhin: "Soweit Hartz IV-Empfänger betroffen seien, bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, in Einzelfällen die Sanierungskosten fast vollständig aus dem Härtefallfonds zu finanzieren." Offen bleiben kann dabei die Frage, wie viele Hartz IV-Empfänger unter den Grundstückseigentümern wohl sind...
Eine "Dead-Line" wird auch erstmals bekannt gegeben. "Priebs sagte, bis Ende Juli sollen die Verträge geschlossen werden." vermeldet die Neue Presse.
Doch was ist, wenn im Sanierungsvertrag bis dahin keine ausdrückliche Freistellung hinsichtlich des "Gefahrenpfades Boden-Grundwasser" festgelegt wird? Priebs und Mönninghoff werden in 5 bzw. 10 Jahren Ihre Pension genießen. Dann sitzen andere Personen am "Schalthebel" der Regionspolitik. Wird die Region dann wieder derart bürokratisch zu Werke gehen und weitere Millionen von den Eigentümern einfordern?
18.02.2011 - Mönninghoff und Priebs attackieren die Bürgerinitiative
24.02.2011 - Die Bürgerinitiative hält die Tür offen - weiterer Planungsfehler der Region
In einer Stellungnahme im NDR erklärt BI-Vorstandsmitglied Jörg Baltruweit, dass die BI weiter stark an einer gemeinsamen Lösung interessiert sei. Sogar alle 45 betroffenen Parteien hätten noch die Möglichkeit sich hier anzuschließen. Ob jedoch bei der derzeitigen Haltung der Verwaltungsspitze eine gemeinsame Lösung realistisch sei, ließ er dabei völlig offen.
Unterdessen wird bekannt, dass die Regionsführung hinsichtlich der geplanten Sanierungsmaßnahme auf einem Sanierungsabschnitt nachlässig gearbeitet und zuvor gegenüber den Eigentümern eine Falschaussage getroffen hat. Hinsichtlich der Nutzung einer Garagendurchfahrt hätte es eine entsprechende Prüfung mit einer Absage gegeben, so dass der Zugang zu den Gärten ausschließlich über einen Kran zu realisieren sei. Nun gibt der (nicht bei der Sanierung betroffene) Eigentümer an, dass sich bisher weder die Region noch die Stadt Hannover bei der Grundstücksgemeinschaft gemeldet haben. Eine eventuelle Nutzung der Durchfahrt (z.B.) mit einem Förderband wird nicht grundsätzlich abgelehnt.
02.03.2011 - Die Region untersucht 8 Jahre nach dem Gutachten von 2003 erstmals systematisch das Grundwasser
Zweieinhalb Jahre nach den ersten orientierenden Untersuchungen
im "Gefahrenpfad Boden-Mensch" und 8 Jahre nach den
Empfehlungen aus dem 2003er Gutachten hinsichtlich des
Grundwassers (siehe Auszug aus der historischen Recherche) richtet
die Region in vier Straßen insgesamt neun Grundwassermessstellen
ein, um zu sehen, ob doch noch Sanierungsbedarf hinsichtlich des
Gefahrenpfades "Boden-Grundwasser" besteht.
(Bohrungen in der Hertzstraße 2.3.2011 - 7:00
Uhr)
(Auszug aus den Handlungsanweisungen in den
Ergebnissen zur historischen Recherche vom 6.2.2003
; GOK = Geländeoberkante)
Doch weder die Anwohner noch die Eigentümer werden von dieser Maßnahme, die völlig überraschend zur frühen Stunde am Morgen des 2. März vorgenommen wurde, informiert. Aber der Bürgersteig ist ja auch öffentliches Gelände, da muss man die Anwohner auch nicht vorab informieren. Viel interessanter ist aber der vorgeschobene Grund der Region, die hier die Frage hinsichtlich der Freistellung der Sanierungspflicht der Eigentümer in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser beantworten möchte. Dass diese Maßnahme vielmehr bodenschutzrechtlich noch zur Detailuntersuchung und damit zur Gefährdungsabschätzung gehört, die normalerweise vor der Erstellung eines Sanierungsplan abgeschlossen sein sollte, wird nicht erwähnt, ist aber insofern spannend, da in diesen Tagen die Ausführungsplanungen mit den Kostendetails versendet werden sollen. Wenn die Ergebnisse aus dieser Untersuchung weitere Handlungsschritte erfordern, wären alle bisherigen Planungen und Kostenschätzungen ja nur mit Vorbehalt zu betrachten.
14.03.2011 - Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative (BI)
Auf der Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative fand ein lang angekündigter Wechsel im Vorstand statt. Jörg Baltruweit übernahm das Amt des 1. Vorsitzenden von Frau Nebendahl, die aus persönlichen Gründen einen Wechsel wollte, der BI aber weiter treu bleibt. Da die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes bereits in den letzten 12 Monaten stärker verteilt wurde, wird auch das Amt des 1. Vorsitzenden nicht mehr wie bisher geführt. Die Ansprechpartner für die unterschiedlichen Aufgaben und Fragestellungen werden demnächst auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Der Vorstand wird weiter mit Hochdruck an der Verwirklichung der Ziele der BI (keine Abwälzung der Kosten auf Bewohnerinnen und Bewohner und sorgfältige, mit den Bewohnern abgestimmte Sanierung aller belasteten Flächen) arbeiten.
18.03.2011 - Die BI erhält Unterstützung aus Schonungen - Die bodenschutzrechtliche Handlungsstörerschaft der Stadt Hannover findet nun endlich auch ein juristisches Fundament
Die BI nimmt Kontakt zu Theo Kohmann (1.Vorsitzender der Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger e.V.) in Schonungen auf und erhält einen für die Handlungsstörerschaft der Stadt Hannover wichtigen Hinweis. In Schonungen wurde im Jahr 2000 die bis dato größte bewohnte Altlast entdeckt. Der über 7 Jahre dauernde Streit über die Kostenträgerschaft endete dort mit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von ca. 2% der Sanierungskosten (über 33 Mio. Euro). So müssen die Eigentümer dort neben Ihrer bodenschutzrechtlichen Primärpflicht (Duldung der Sanierungsmaßnahmen) lediglich Sanierungskosten in Höhe von 13,33 EUR pro m² Sanierungsfläche selbst zahlen. Ein Ergebnis, das wohl auch für ein Vergleich in der List tragbar wäre. Doch hier ist man noch "Lichtjahre" davon entfernt.
26.03.2011 - Die Region zeigt sich hinsichtlich der Kostenträgerschaft unbeirrt, versendet die Kostenpläne mit dem Sanierungsvertrag an alle Eigentümer - Das Verwaltungsmärchen vom 16.02.2011 ist nun enttarnt.
Die Region sendet nun jedem Eigentümer einzeln einen dicken Umschlag mit allen Unterlagen zur Ausführungsplanung der Sanierung. Darin enthalten: Die jeweils grundstücksbezogene Kostenermittlung von drei möglichen Varianten der Sanierung. Die durch die Presse am 16.2.2011 inszenierte "Kostenerleichterung" in Höhe von 23% offenbart sich wie schon befürchtet als "Verwaltungsmärchen". Die Kosten sind, wenn man den ursprünglich von der Region veranschlagten Sicherheitsaufschlag abzieht, sogar größtenteils höher. Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht dies:
In einem anderen konkreten Fall betragen die Kosten 10% über den ursprünglichen Schätzungen. Während die Staatsanwaltschaft lt. eigenen Angaben noch "in alle Richtungen" prüft, denkt die Regionsführung nicht einmal daran, von Ihrem fast schon "komplizenhaften" Zusammenwirken mit der Stadt Hannover abzurücken. Stattdessen wird die Umsetzung des Sanierungsplans sogar untrennbar mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen verbunden, obwohl es sich auf dem 50.000m² umfassenden Gelände der ehemaligen Chemiefabrik um eine "komplexe" Altlast im Sinne von §14 BBodSchG handelt, bei dem es im Grunde genommen gar keine Einzelsanierungsmaßnahmen geben kann.
30.03.2011 - Die Landeshauptstadt Hannover hat das Jahr 2010 mit einem Überschuss von 27 Millionen Euro abgeschlossen.
05.04.2011 - Die Regionsführung agiert weiter mit Ihrer "Salamitaktik" - Die großen Einzeleigentümer sollen gegenüber den WEG-Eigentümern bevorzugt behandelt werden
Die Region ändert offensichtlich ihre Informationspolitik wieder einmal. Sie legt nun ohne Beteiligung der BI fest, wie die von der BI eingeforderten Ratenvereinbarung laufen sollen. Eigentümer einer Wohnung, die als Wohneigentümergemeinschaft (WEG) geführt werden, werden hierbei von der Ratenzahlung gänzlich ausgenommen, obwohl gerade bei ihnen das zu sanierende Grundstück den wesentlichen Teil Ihrer Vermögen bildet und die Grundlage Ihrer privaten Lebensführung einschließlich Ihrer Familie darstellt. Das Bundesverfassungsgericht grenzt aber gerade hier die Zustandsstörerhaftung ein (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg76-00.html). Im Gegensatz dazu werden die Einzeleigentümer von der Region mit der Möglichkeit einer zinsgünstigen Ratenzahlung nun den WEG-Eigentümern gegenüber besser gestellt. Welche Maßstäbe die Region bei der "Unterstützung" von Eigentümern hier ansetzt, ist nicht erkennbar. Mit bestehenden Gesetzen und Gerichtsentscheidungen hat diese Willkür zumindest nicht viel tun. Es scheint so zu sein, als versuche die Regionsführung noch zügig die (aus ihrer Sicht) letzten Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, um schneller in die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern des 50.000m² großen Areals gehen zu können. Einer dieser Stolpersteine stellt auch die vom ersten Tag als unabdingbare Forderung formulierte Freistellung für die nicht in den Sanierungsmaßnahmen vorgesehenen Gefahren aus dem Gefahrenpfad "Boden-Grundwasser" dar. Die Informationsverweigerung der Region gegenüber der BI manifestiert sich in der noch immer nicht erfolgten Übergabe des Gutachtens zum Grundwasser. Dies scheint schon seit länger Zeit vorzuliegen und bereits ausgewertet zu sein, da hierfür nun bereits eine Vorlage für eine Beschlussdrucksache - 0134/2011 (II) BDs vorliegt, über die ab dem 12.4. in den Gremien entschieden werden soll. Die BI hat hier bislang vergeblich um die Übermittlung der Ergebnisse gebeten.
20.04.2011 - Auch im NDR-Fernsehen werden von der Regionsführung Fakten durch Rhetorik verwischt.
Im NDR-Fernsehen behauptet Priebs wiederholt und unnachgiebig vor 2008 nichts von der radioaktiven Bodenbelastungen gewusst zu haben zu wollen, ohne mit einem Wort die Schwermetalle und anderen chemischen Schadstoffe (Antimon, Arsen,...) zu erwähnen, um die es im Wesentlichen geht oder wenigstens auf die bekannten und eindeutigen Zusammenhänge (Produktion von radioaktiven Glühstrümpfen, Verfüllung von Gräben und Planierung von Abfallhalden) einzugehen. Selbst dem unbeteiligten Zuschauer fällt diese Rhetorik inzwischen auf. Obwohl im Stadtarchiv, das bekanntermaßen als "das Gedächtnis der Stadt Hannover" gilt, nahezu die gesamte 150 jährige Historie (siehe Chronologie Teil 1) offen für jeden einsehbar ist, bleibt der Regionsdezernent bei seiner unnachgiebigen Aussage, niemand habe etwas wissen können (http://www.youtube.com/v=1FsdtwrzRjc) .
Aus dem Gespräch der BI mit Anwaltskanzleien in Berlin und Würzburg, die sich auf Altlasten spezialisiert haben, geht derweil auch ein Signal an die Eigentümer: Der Entwurf des Sanierungsvertrags der Region ist in wesentlichen Punkten rechtswidrig und auch eine Sanierungsanordnung mit 45 Einzelverfügungen hätte im Ergebnis kaum Erfolgsaussichten, da die Eigentümer gar nicht alleiniger Adressat einer solchen Verfügung sein können. In der vom Regionsanwalt der Region erstellten Stellungnahme vom Februar 2010 zur Verantwortlichkeit der Landeshauptstadt fehle z.B. eine rechtliche Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nahezu vollständig.
06.05.2011 - Die Region veröffentlicht das Gutachten zu den Nachuntersuchungen des Grundwassers vom 25.3.2011 - Ergebnis: Es liegt ein großer Grundwasserschaden vor!
Nach mehrfacher Aufforderung wird der BI nun das Gutachten "Grundwassermonitoring
Hannover-List Zusatzuntersuchungen im Fabrikbereich 2011,
Folgerungen" des Hildesheimer Sachverständigen
Dr. Thomas Türck übergeben. Die Ergebnisse der am 09./10.03.2011
getätigten Untersuchungen (sieh oben) offenbaren leider ein Bild,
das die gesamte bisherige Sanierungsmaßnahme und den
Sanierungsvertrag in ein ganz neues Licht rücken könnten: Auf Seite
29 heißt es unten: "Damit liegt nach Quantifizierung der
Schadstoffmengen im Grundwasserkörper ein großer Grundwasserschaden
vor. Auch eine Bewertung der Schadstoffmengen nach dem
LAWA-/LABO-Arbeitspapier für den nachsorgenden Grundwasserschutz
kommt zu keinem anderen Ergebnis." Weiter heißt es: "Die
Grundwasserbelastung unter dem ehemaligen Fabrikgelände kann
qualitativ und quantitativ sowie nach Bedeutung der relevanten
Schadstoffe als „groß“ eingeschätzt werden."
Es soll allerdings aufgrund der dort genannten Kriterien
("Geeignetheit", "Erforderlichkeit" und "Angemessenheit") nicht
saniert werden, da sich die Kosten (z.B. Auskoffern der gesamten
Auffüllung bis 1,6 m Tiefe) allein für die privaten Flächen
vermutlich auf 21 Mio. EUR (!) belaufen würden. Überproportional
größer wären noch die zusätzlichen Kosten für den öffentlichen
Bereich, die ja dann (auch) die Stadt zu tragen hätte.
Doch dieser festgestellte Grundwasserschaden bleibt im Sanierungsplan und im Sanierungsvertrag vollkommen unerwähnt!!!
Stattdessen sendet die Region in einem Schreiben vom 27.4.2011 an
die Eigentümer lediglich einen leicht geänderten Passus im §12
(Zusicherungen), der durch die
Beschlussdrucksache - 0134/2011 (II) BDs möglich wurde, ohne mit
einem Wort auf die Ergebnisse des Gutachtens einzugehen. Ohne die
Dokumentation der Erkenntnisse aus dem Gefahrenpfaden
"Boden-Grundwasser" und "Boden-Nutzpflanze" scheint der Sanierungsvertrag nun sogar unabhängig der rechtlichen Bewertung der
Störerauswahl äußerst fragwürdig. Eine in der Form vorliegende
Freistellungsklausel für die Eigentümer könnte auf dieser Basis in
ein paar Jahren unter Umständen zu einer "Nichtigkeit des
Vertrages" nach
§59 Vwvfg führen. Die Folge: Die Eigentümer hätten heute 3,3
Mio. Euro gezahlt und würden in 10 Jahren wieder zur Kasse gebeten.
Die heute zuständigen Dezernenten von Stadt und Region wären dann
natürlich im Ruhestand...
Im Grundwassergutachten spricht der Gutachter u.a. von der
Alternative als Sicherungsmaßnahmen möglichst viele Flächen wasserdicht zu versiegeln, ohne
z.B. einen systematischen Bodenaustausch bei Straßenbauarbeiten
(z.B. Bürgersteige) einzufordern, den ja letztlich auch die Stadt zu
zahlen hätte. Welches Bild von dem schönen Areal am De Haen-Platz
nach einer solchen Versiegelung verbleibt, möchte man sich gar nicht
vorstellen. Außerdem rät der Gutachter stattdessen weitere
Nutzungseinschränkungen zu erlassen (d.h. keine Errichtung und
Nutzung von privaten Brunnen, keine Versickerungsmaßnahmen und keine
Entsiegelung). Außerdem soll alle 5 Jahre ein Grundwassermonitoring
durchgeführt werden. Die beiden
Trinkwassernotbrunnen (am De Haen-Platz und in der
Röntgenstraße) sollen im Falle eines längeren Betriebs nicht mehr
zur Trinkwasserversorgung vorgesehen werden. Ob dies im Sinne des
Wassersicherstellungsgesetz ist, muss man offen fragen dürfen.
Doch das Wichtigste Signal hinsichtlich des Sanierungsvertrags ist: Wenn nicht deutlich im Vertrag (z.B. in der Präambel) definiert wird, dass zwar ein "großer Grundwasserschaden" vorliegt, dieser aber gutachterlich begründet aufgrund der genannten Kriterien nicht beseitigt werden soll und die Eigentümer explizit von diesem von der Region in Kauf genommenen verbleibenden Risiko befreit werden, kann der Sanierungsvertrag später u.U. für nichtig erklärt werden. Zumindest steht aber die zugesagte Freistellungsklausel im §12 des Vertrages "auf ganz wackligen Füßen"!
Man muss ganz offen fragen dürfen, warum erst drei Monate vor der von der Regionsführung offen kommunizierten "Dead-Line" für die Vertragsunterzeichnung (30.06.2011) Grundwasseruntersuchungen angestellt wurden, die nun dieses Ergebnis hervorrufen, obwohl ja schon aus der historischen Recherche von 2003 hervorging, welches Gefahrenpotenzial sich hinsichtlich des Grundwassers ergeben könnte.
09.05.2011 - Gespräch der Regionsführung mit der BI über das vertuschte 2003er-Gutachten - Region stellt eigenes Ermessen auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörde ab.
Die Art und Weise der Erstbewertung der Ergebnisse einer historischen Recherche mit entsprechend der Vielzahl von Anhaltspunkten und gutachterlichen Handlungsempfehlungen, wie Sie im 2003er-Gutachten genannt wurden, ist gesetzlich geregelt. Zusammengefasst hat die Behörde die Aufgabe entweder den Verdacht dem Grunde nach zu bestätigen oder auszuräumen. Beides erfordert in jedem Falle Handlungsbedarf. Ist der Verdacht zum Beispiel ausgeräumt, so ist die Fläche auch aus den entsprechenden Verdachtsflächenverzeichnissen zu entfernen. In der juristischen Literatur sind hinsichtlich des behördlichen Ermessenspielraums (wenn das Wörtchen "soll" im Gesetz steht) für eine Untätigkeit nur 2 atypische Fälle zugelassen: a) eine "besondere Nutzungssituation" des Areals (z.B. nicht genutzte Brachfläche) oder b) ein (schriftlich fixiertes) Konzept für eine systematische Altstandortbearbeitung mit entsprechender "Prioritätensetzung" bei der zeitgleichen dringenderen Bearbeitung von anderen Altstandortsverdachtsflächen. Man spricht hier vom so genannten "intendierten Ermessen". Die Region bleibt derweil auch noch im Gespräch am 9.5.2011 mit der BI bei ihrer "Version", die Entscheidungen gegen eine Bearbeitung der historischen Recherche sei "auf Sachbearbeiterebene" gefallen. Es habe keinen "Handlungsbedarf" gegeben. Das Ermessen der Region überhaupt Untersuchungen anzustellen richte sich (so Priebs) außerdem an die personelle und finanzielle Ausstattung seiner Behörde und die sei nicht ausreichend. Zitat: "Wir können doch keinen Mitarbeiter für einen Tag ins Stadtarchiv abstellen, um Informationen zu sammeln."
Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, weiß, dass solche schwerwiegenden Entscheidungen, bei denen die Behörde nur ein "intendiertes Ermessen" hat, wohl kaum "auf Sachbearbeiterebene" getroffen werden, wie es die Regionsführung der Öffentlichkeit versucht, glaubhaft zu machen. Die Abwälzung der Verantwortung auf die Sachbearbeiterebene lässt die Regionsführung in Sachen Glaubwürdigkeit und Redlichkeit in kein gutes Licht rücken. Gleitzeitig legt der Umweltdezernent offen, dass solche Entscheidungen scheinbar täglich "aus dem Bauch" heraus getroffen werden und diese Entscheidungen zu keiner Zeit schriftlich dokumentiert werden. Welch' eine Botschaft für die Bürger Hannovers...
Das Gesprächsprotokoll über diese Unterhaltung kann HIER eingesehen werden.
10.05.2011 - Ein Eigentümer startet Sanierung auf eigene Faust - und wird von der Region vorerst gestoppt.
Ein Bauunternehmer beginnt als erster Grundstückseigentümer mit der Sanierung der umstrittenen Altlast – und zwar ganz ohne Beteiligung der Region Hannover. Da in einem seiner beiden Häuser eine Krabbelgruppe untergebracht ist, die erst wenige Monate vor der "Bekanntgabe der Altlast" errichtet wurde, sieht er keine andere Wahl, im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes die Gefahrenabwehr in Gang zu bringen. "Die Kinder sollen die Außenfläche endlich nutzen können und eine gemeinsame Sanierung würde noch mindestens ein Jahr dauern", heißt es zur Begründung. Der Zeitpunkt des Sanierungsbeginns ist indes interessant, da die Region vor einigen Wochen erst ihre Kostenkalkulation übermittelt hat. Bauunternehmer Lorenz teilt demnach der Presse auch mit, dass ihm sein Alleingang keine finanziellen Nachteile bringt: „Ich gehe davon aus, dass es nicht teurer wird als das, was die Region mir ausgerechnet hat.“
Was die Kostenkalkulation betrifft, scheinen seine Argumente glaubhaft, wurden doch beispielsweise von der Region allein für die Entfernung eines kleinen (3m hohen) Fahnenmastes in einem anderen Grundstück Kosten von 150,- Euro und für die Entfernung eines Baumes gar 2.300 EUR(!) berechnet. Weiterhin soll bei der großen gemeinsamen Sanierung auch bei der Variante einer lediglich oberflächigen Maßnahme (35cm Bodenaustausch) die Kampfmittelbeseitigung Aufsicht führen. Ob die beiden Stadtratsmitglieder Ralf Borchers und Peggy Keller, die bekanntermaßen in einem der beiden betroffenen Häuser zur Miete wohnen, auf die Entscheidung des Bauunternehmers Einfluss genommen haben, ist derweil der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Dass die Bodenbelastung gerade auf diesem Grundstück rein gar nicht mit dem Mindestuntersuchungsprogramm für Spielplätze und Kindertagesstätten der Stadt zusammenpasst, ist offensichtlich. Entweder die Stadt hat Ende 2007 (als der Kinderhort entstand) gar nicht untersucht oder Sie hat untersucht und nichts festgestellt oder Sie hat untersucht und die Belastungen verschwiegen oder...
16.05.2011 - Die BI übergibt der Öffentlichkeit die Stellungnahme ihrer Rechtsanwältin zu den Aussagen des Regions-Anwaltes - Ergebnis: Die Stadt ist bodenschutzrechtlicher Verursacher der Altlast von De Haen, da sie aufgrund ihres Wissens um die Situation letztlich die Gefahr für die Bürger verursacht hat, in dem Sie das verseuchte Gelände in ein Wohngebiet umgewandelt hat.
Die Rechtsanwältin der BI nimmt dabei zu den Äußerungen des Regions-Anwalts Dombert Stellung, der mit einer weitestgehen theoretischen Argumentation eine Verursacherrolle der Stadt vor einem Jahr verneint hat. Dies allein hatte die Region zum Anlass genommen, ausschließlich die Eigentümer als Pflichtige auszuwählen, ohne eine neutrale rechtliche Prüfung der historischen Fakten durchzuführen. Diese öffentlich als "das gültige Recht" kolportierte Rechtsauffassung der Region steht nun mehr denn je auf "wackligen Füßen". Die BI hat in ihrer Pressemitteilung wiederholt die Politik aufgefordert eine neue Bewertung der Situation vorzunehmen, da eine hohe Beteiligung der Eigentümer hinsichtlich der Unterschrift unter dem öffentlich-rechtlichen Vertrag immer weniger wahrscheinlich wird. Doch ganz Hannover schweigt weiter...
18.5.2011 - Mönninghoff gibt im Fernsehen ganz offen seine bodenschutzrechtliche Amtspflichtverletzung zu und verunglimpft die Eigentümer weiter - eine neutrale Bodenschutzrechtsexpertin nennt die Amtshandlungen von Stadt und Region "erstaunlich"
In der Sendung "Menschen und Schlagzeilen" des NDRs werden abermals die jahrzehntelangen Verfehlungen von Stadt und Region öffentlich. Der bereits seit 1989 seit für die Stadt Hannover Mönninghoff zuständige Umweltdezernent verunglimpft erneut die Eigentümer durch seine Äußerungen hinsichtlich des Verdachtsflächenkatasters, in dem allein in und um Hannover 20.000 Grundstücke mit entsprechender Kennzeichnung auf umweltgefährdende Stoffe eingetragen sind. Im gleichen Atemzug gibt er zu, dass die Stadt den vielen Hinweisen auf das große Schadstoffpotenzial am De Haen-Platz zu keiner Zeit nachgegangen ist. Für die Stadt unter Umständen verhängnisvolle Aussagen. Die auf Bodenschutzrecht spezialisierte und vom NDR befragte Berliner Bodenschutzrechtsexpertin Frau Prof. Versteyl nannte diese Vorgehensweise hinsichtlich der Vielzahl der Hinweise und des Umfangs des Schadstoffpotenzials "erstaunlich" (http://www.youtube.com/v/KOGboe2p4bM).
In der Hannoverschen Neuen Presse vom 19.05. droht Mönninghoff sogar abermals der BI und warnt die Eigentümer davor, die Rechtslage klären zu lassen. Er meint groteskerweise, die BI würde nur Pokern und spricht bei dem derzeitigen Sanierungsvertrag tatsächlich von einem "Kompromiss". Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass viele Eigentümer trotz Unterschrift und Sanierung einer nach Bodenschutzverordnung gültigen Mindestvariante keinen einzigen Euro Zuschuss bekommen!!! Es wird nur eine wesentlich teurere so genannte "Vorzugsvariante" bezuschusst, die jedoch selbst nach Abzug dieses Zuschusses noch teurer für die Eigentümer wäre als die gesetzliche Mindestvariante. Was ist das für ein Kompromiss?
23.06.2011 - Während die 2. Gesprächsrunde mit den Eigentümern im vollem Gang ist, werden bereits die ersten (unabgestimmten) Verträge zur Unterzeichnung versendet
Durch Verzögerungen in der Ausführungsplanung und der auf die Eigentümer abgewälzten Qualitätssicherung hinsichtlich der ermittelten Zahlen gerät der von der Region selbst vorgegebene Zeitplan völlig aus den Fugen. Am 23. Juni versucht die Region die ersten Unterschriften von den Eigentümern einzusammeln, während noch nicht einmal alle Gespräche mit Frau Günther (Ifua) beendet sind und noch nicht einmal die letzten formalen Hürden hinsichtlich einiger Passagen im öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrag ausgeräumt sind. Die Region erhöht massiv den Druck auf die Eigentümer trotz der selbst verursachten Verzögerungen. Pikant: Ausgerechnet praktisch in den Sommerferien sollen die Eigentümer nun eine Entscheidung herbeirufen. Offensichtlich hat man sich bei der Regionsführung nicht einmal Gedanken hinsichtlich der reinen praktischen Umsetzung des selbst auferlegten Zeitplans gemacht: Schließlich müssen bei Eigentümergemeinschaften die Regeln und Fristen des Wohneigentumsgesetz eingehalten werden. Ein entsprechender Beschluss für einen Vertrag in dieser bedeutenden Dimension lässt sich nicht zwischen Tür und Angel herbeiführen. Doch dies wird auf Seiten der Regionsführung einfach ignoriert.
Die katastrophale Informationspolitik der Regionsführung der vergangenen 18 Monate trifft nun vor allem die Eigentümer, die sich nicht der Bürgerinitiative angeschlossen haben, um so wenigstens ab und zu den Stand der Verhandlungen zu erfahren. Vielen Eigentümern wird praktisch jetzt erst klar, was die Regionsverwaltung hier mit ihnen vor hat.
Der Stadt scheint das makabere Spielchen, das die Regionsführung mit den Eigentümern treibt, ohnehin sehr Recht zu sein. Während Oberbürgermeister Stefan Weil im Bürgerfernsehen H1 (in der Sendung "Warum, Herr Weil?" vom 21.06.2011" das "Schwarze-Peter-Spiel" der Stadt auf die Spitze treibt, hinsichtlich des "Filzes" zwischen den Verwaltungsbeamten von Region und Stadt (insbesondere mit der Denkmalschutzbehörde in der Vergangenheit) den Unwissenden mimt und natürlich auch zu Recht (aber wohl eher aus Eigennutz) die schwarz-gelbe Landesregierung und insbesondere Niedersachsens Umweltminister Sander aufgrund dessen Nichtbeteiligung an dem Altlastenfall kritisierte, stilisiert der Umweltdezernent der Stadt wieder den so genannten Härtefallfonds in der Presse hoch, der gerademal 4,3 % der Sanierungssumme abdeckt. In der Neuen Presse Hannover als große Hilfsaktion angepriesen, werden jedoch lediglich 17(!) von 240 Eigentümern hiervon Nutzen erfahren. Wer dies sein wird, wird dabei zum aktuellen Zeitpunkt nicht einmal den Betroffenen mitgeteilt.
Indes erfährt die Öffentlichkeit in der H1-Sendung "Warum, Herr Weil?" vom 21.06.2011" auch von der Unkenntnis der Fachbereichsleiterin Sonja Papenfuß hinsichtlich der so genannten teuren "Vorzugsvariante", die den Eigentümern (zumindest im Sanierungsabschnitt 2) auch nach Abzug des vorgesehenen "Zuschusses" noch teurer kommt als die vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestsanierungsmaßnahme, die nicht bezuschusst wird. Es scheint tatsächlich so zu sein, als sei man auch auf der Leitungsebene der unteren Bodenschutzbehörde mit den Regeln der Bundesbodenschutzverordnung hinsichtlich des Gefahrenpfades "Boden-Mensch" und den entsprechenden Alternativen im Sanierungsvertrag nicht vertraut. Begriffe wie "Kinderspielfläche" und "Mindestbodenaushub" werden hier kunterbunt in falsche Beziehungen gebracht und mit den Zentimeterangaben bei den entsprechenden Alternativen nimmt man es bei der Regionsverwaltung auch nicht so genau. Sonja Papenfuß, Leiterin Fachbereich Umwelt der Region scheint in diesen Fragen zumindest völlig überfordert zu sein. Ganz traurige Vorstellung...
Dem Bürgermeister ist es nach eigener Aussage sogar egal, seit wann es ein Altlastenkataster gibt. Zumindest ist es aus seiner Sicht unerheblich, wenn sein Umweltdezernent öffentlich im TV aussagt, dass das Gelände rund um den De Haen-Platz 1988 in ein Verzeichnis aufgenommen wurde, dass es nachweislich noch 4 Jahre später (1992) nicht gegeben hat.
Ein Bürgermeister, der die Verbreitung von Lügen seiner Mitarbeiter für unbedenklich hält und dabei nach einem höheren Amt strebt - GUTE NACHT Niedersachsen...
25.06.2011 - Die Eigentümer beginnen nun erstmalig sich rechtlich zu wehren und spenden für eine gemeinsame rechtliche Klärung des Sachverhaltes
- 18 Monaten des Tauziehens, um auf dem politischen Weg zu einer gerechten Kostenlast zu gelangen, sind seit dem Vorhaben der Regionsführung, allein die Eigentümer zur Sanierung zu zwingen, vergangen.
- 18 Monate, in denen die Bürgerinitiative stets das Ziel hatte, den Weg einer gemeinsamen Lösung (ohne Abwälzen sämtlicher Kosten auf unschuldige Altlastenopfer) zu beschreiten, sind vergangen.
- 18 Monate des "guten Glaubens" und des Vertrauens auf Seiten der Eigentümer, dass sich aufgrund der Vielzahl der Enthüllungen politisch noch etwas bewegen wird, sind nun mit einem traurigen "Null-Ergebnis" vergangen.
- 18 Monate der Auseinandersetzung mit der rein hochbürokratisch vorgehenden und teilweise durch bodenschutzrechtliche Unkenntnis "glänzenden" Führungsebene der unteren Bodenschutzbehörde (siehe H1-Sendung "Warum, Herr Weil?" vom 21.06.2011") sind vergangen.
Man kann als betroffenes Opfer dieses "Vorgangs" ein trauriges aber leider wahres Resümee ziehen: POLITIK- und VERWALTUNGSVERSAGEN auf breiter Front!!! Stattdessen gab es:
- 18 Monate falsche Versprechungen fast aller Parteien und Politikern (mit Ausnahme der Fraktion der Linken, die mit entsprechenden Anträgen in der Regionsversammlung auf sich aufmerksam gemacht hat),
- 18 Monate fehlgeleiteter Informationen, Halbwahrheiten und Rhetoriken von der Regionsführung gegenüber der Presse oder teilweise Informationsverweigerung gegenüber den Eigentümern sowie
- 18 Monate der Verweigerung einer neutralen Klärung der rechtlichen Situation hinsichtlich einer ermessensfehlerfreien Störerauswahl.
Man fragt sich auch, warum die Regionsführung eine aufopferungsvoll und praktisch rund um die Uhr arbeitende externe Projektleiterin eingesetzt hat, die auch noch zusätzlich als Mediatorin zwischen der Regionsführung und den Eigentümern allen Ärger der Eigentümer abfangen sollte, wenn ihr selbst häufig Informationen aus der Regionsverwaltung vorenthalten wurden...
Den Eigentümern bleibt nun nichts anderes übrig, um (als ultima ratio) in letzter Sekunde doch noch gemeinsam eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen - das, was Stadt und Region immer versucht haben zu verhindern. Durch die Bereitschaft vieler Eigentümer in Form einer gemeinsamen Spendenaktion eine Prüfung der bodenschutzrechtlichen Fragestellung herbeizuführen, beauftragt die BI nun eine renommierte Berliner Kanzlei, um zunächst zwei vordergründige Fragen klären zu lassen. Die Zeit wird indes knapp und auch die Sommerferien begünstigen die Entscheidungsfindung aufgrund des von der Regionsführung erzeugten "Ultimatums" nicht.
Das Minimalziel dieser rechtlichen Klärung ist hier zunächst die Entscheidungsfindung pro/contra Vertrag für jeden Einzelnen zu erleichtern.
Es geht im Prinzip um die Fragestellung, ob im Falle einer Sanierungsanordnung (d.h. wenn keine Verträge zustande kommen) die aktuelle Ermessensentscheidung der Region allein die Eigentümer für die Zahlung der gesetzlich notwendigen Sanierungkosten zu verpflichten, rechtmäßig oder fehlerhaft ist. Typisch, dass dem rhetorisch geschulten Regionsdezernent dazu nur einfällt, "dass eine solche schriftliche Ermessensentscheidung bei einem öffentlich rechtlichen Vertrag (örV) formal nicht notwendig ist." Natürlich ist eine formale Ermessensentscheidung bei einem (öffentlich rechtlichen) Vertrag nicht notwendig. Aber genau deshalb wählte die Region ja auch diesen Weg...
30.06.2011 - Die Rats-SPD besiegelt ihre ignorante Haltung durch ein schamloses Schreiben an die BI - Eine Lösung auf lokalpolitischem Wege ist somit wohl endgültig Illusion.
Manfred Müller (umweltpolitischer Sprecher der SPD), der vor einigen Wochen noch gegenüber der BI polterte, dass die politischen Gespräche im Falle einer rechtlichen Prüfung des Falles sofort beendet würden, teilt der Bürgerinitiative (nach einem Gespräch mit der BI vom 17.6.) am 30.06. per E-Mail mit, dass es hinsichtlich einer Entlastung der Altlastenopfer in der List keine Lösung mehr geben wird:
"Es wird politisch so eingeordnet, dass das Angebot der Kostenteilung in Verbindung mit dem Härtefonds eine faire Lastenverteilung darstellt." heißt es.
Es sei an dieser Stelle noch einmal (und unter Berücksichtigung aller anderslautenden rhetorischen Versuche der SPD geführten Regionsverwaltung) unmissverständlich klargestellt:
- 220 von 240 Eigentümer erhalten keinen Cent vom "Härtefonds".
- Die "Vorzugsvariante" der Region kostet vielen Eigentümern abzüglich des öffentlichen Zuschusses mehr als die gesetzlich notwendige Mindestvariante!!!
- Diese Eigentümer werden so mit mindestens 100% der gesetzlich notwendigen Kosten zur Sanierung einer Altlast genötigt.
Zusammengefasst: Es gibt keinerlei Kostenerleichterung für die allermeisten Eigentümer durch öffentliche Zuschüsse! Das sind die unwiderlegbaren Fakten und man muss schon fast von Unanständigkeit sprechen, wenn Politiker hier die Worte "Kostenteilung" und "Fairness" benutzen. Die Ratsfraktion der SPD hat natürlich eines erreicht: Durch die ständige Hinhaltetaktik und den Scheinversprechungen hat man die Eigentümer dort, wo man sie haben wollte: In einer misslichen Entscheidungssituation ohne eine bislang erfolgte rechtliche Klärung der Situation.
18.07.2011 - Pressemitteilung der Bürgerinitiative: Rechtsgutachten aus Berlin kommt zum Ergebnis, dass eine Sanierungsanordnung bei Nichtunterzeichnung der Eigentümer derzeit rechtsfehlerhaft wäre
Die renommierte und auf Altlastenfragen spezialisierte Kanzlei Köhler & Klett hat sich der Frage hinsichtlich einer fehlerfreien Ermessensentscheidung der Region angenommen. Sie kommt zu dem Entschluss, dass die Behörde auch bei dem Drängen auf den Abschluss von Sanierungsverträgen eine fehlerfreie Ermessensentscheidung zur so genannten "Störerauswahl" vorliegen sollte, damit sich die Eigentümer bei einer Vertragsunterzeichnung rechtlich nicht schlechter stellen, als im Falle einer Nichtunterzeichnung. Derzeit liege aber noch gar keine entsprechend ermessensfehlerfreie Störerauswahl vor. Die Region sieht ja derzeit vor ausschließlich die Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zu zwingen. Die Region zweifelt gar an einer solchen Ermessensmöglichkeit und ist der Auffassung, dass keine anderen Verpflichteten zur Verfügung stehen. Allein aus diesem Grund kann daher derzeit keinesfalls zu einer Unterschrift unter den Sanierungsverträgen geraten werden.
Zum einen stützt sich die rechtliche Prüfung der Region bislang auf ein an Objektivität zweifelhaftes Gutachten aus dem Jahr 2010. Zumindest lässt der dort enthaltene Hinweis auf eine „für uns ungünstige Betrachtungsweise" (im Schreiben vom 03.02.2010, S. 4) vermuten, dass der von der Region Hannover an RA Dombert gestellte Prüfungsauftrag mit der Zielstellung erfolgte, eine Verantwortlichkeit der Stadt Hannover zu verneinen. Weiterhin seien die Hinweise in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24.11.2009, 4 A 2022/09 zur potenziellen Verpflichtung der LH Hannover so klar und deutlich, dass die Region Hannover für die Frage der ermessensfehlerfreien Störerauswahl hierüber keinesfalls hinwegsehen darf. "Auch der Umstand, dass Frau Rechtsanwältin Häring mit Schreiben vom 09.05.2011 umfangreich zu dem Schreiben von RA Dombert vom 03.02.2010 Stellung genommen und dessen Ergebnis substantiiert in Frage gestellt hat, verstärkt den Eindruck, dass eine Ermessensentscheidung auf der bisherigen Grundlage nicht sachgerecht sein dürfte." heißt es weiter in dem Gutachten.
Doch der wesentliche Punkt ist: Von der Region wurden bis heute keinerlei historischer Sachverhalte zur Zeit der Umwandlung der verseuchten Industriebrache in eine sensible Wohnnutzung (durch die Stadt Hannover) in die rechtliche Prüfung einbezogen.
In den Vermerken der Mitarbeiterin Frau M. Kaune, die sich auf den ersten Blick durchaus ausführlich mit den von Rechtsanwältin Häring vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hatte, werden wesentliche Umstände vor allem hinsichtlich der beweisbaren historischen Fakten vernachlässigt. Weiterhin schreibt Frau Kaune (am 26.05.2011) zur Ermessensentscheidung : "Sollte die Region Hannover entgegen ihrer Rechtsauffassung dennoch die Landeshauptstadt Hannover als Verursacherin in Anspruch nehmen, erscheint ein langjähriger über mehre Instanzen gehender Rechtsstreit sicher. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Inanspruchnahme der Landeshauptstadt für ermessensfehlerhaft."
Hierzu schreibt der Gutachter aus Berlin: "Diese bloße Vermutung, dass die Heranziehung eines bestimmten Störers zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte und daher vorzugsweise gegen einen anderen Verantwortlichen vorgegangen wird, dürfte wohl klar mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren sein sein und praktisch die rechtsstaatliche Ordnung auf den Kopf stellen".
Die Bürgerinitiative (BI) fordert daher die Regionsverwaltung eindringlich auf, auch im Sinne eines vertrauensvollen Umgangs eine ermessensfehlerfreie Störerauswahl zu treffen, in der alle entscheidungserheblichen Sachverhalte einschließlich aller in Betracht kommenden Störer und ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit sowie deren Möglichkeiten zur Beseitigung der Verunreinigung zutreffend ermittelt und zur Grundlage der Störerauswahl gemacht werden.
Die Region antwortet gerade mal 48 Stunden später in einer Presseerklärung mit einem weiteren Vermerk, äußert darin ihr Unverständnis und weigert sich beharrlich eine rechtlich neutrale Prüfung vorzunehmen. Sie betont, dass Sie die Eigentümer nicht daran hindern will Ausgleichsansprüche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG gegenüber der Landeshauptstadt Hannover geltend zu machen - wohlwissend, dass dieser Weg im Nachhinein aber nahezu aussichtslos sein wird, wenn die LH Hannover nicht in den Kreis der "bodenschutzrechtlichen Störer" einbezogen wird.
27.07.2011 - Der Niedersächsische Umweltminister verweigert weiter jegliche Stellungnahme zum Altlastenfall "De Haen"
Vor einem Monat am 30.06.2011 bereits hatte die Bürgerinitiative wiederholt den Niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander in einem persönlichen Brief um eine Stellungnahme hinsichtlich der zweifelhaften Vorkommnisse rund um die behördliche Bearbeitung des Altlastenfalls rund um den De Haen-Platz gebeten. Hierin bekräftigte die BI außerdem die Teilverantwortung der Niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der Lage potenzieller Altlastenopfer. Das Land Niedersachsen hatte seine Bürgerinnen und Bürger nämlich leider bereits vor Jahren durch zweifelhafte Entscheidungen in eine schwere Zukunft entlassen und auch die jetzige Landesregierung sieht hierin keinen Bedarf zur Korrektur. 3 Beispiele verdeutlichen das:
- Es war die Landesregierung von Niedersachsen, die im Bundesrat 1998 bei der Gesetzgebung zum Bundesbodenschutzgesetz verhinderte, dass private Grundstückseigentümer (neben Landwirten) von einer Sanierungspflicht von Altlasten befreit werden.
- Es war die Landesregierung von Niedersachsen, die 1990 einen bereits mit der Wirtschaft vereinbarten Altlastenfonds zu Fall brachte.
- Es ist die Landesregierung von Niedersachen, die bis heute keinen Bedarf darin sieht, für eine zumindest in und um Hannover nicht ausreichend praktizierte Altstandortbearbeitung (im Sinne des §9 Abs. 1 BBodSchG) einen entsprechenden Schutz für die Bevölkerung im Sinne eines Altlastenfonds zu schaffen – dann nämlich, wenn – wie im Falle der Altlast De Haen – private Wohneigentümer zu Opfern einer unterlassenen Untersuchung werden.
Umweltminister Sander, der nach eigenen Aussagen mit der Region alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der "Bearbeitung" des Altlastenfalls rund um den De Haen-Platz abstimmt, schweigt dazu beharrlich...
Er schweigt insbesondere zu den Aussagen der Regionsführung, dass die finanzielle Ausstattung der Region durch die Landesregierung (hinsichtlich der Altlastenbearbeitung) ungenügend sei und zudem entsprechende Regularien zur Erfassung von Altstandorten nicht vom Land vorgegeben wurden.
(t.b.c.)
letzter Eintrag: Oktober 2012 - Die Verträge sind gemacht...ein Fazit des Autors dieser Webseite;
Über 3 Jahre lang habe ich mich nun intensiv in meiner Freizeit mit der Thematik - sowohl rechtlich als auch historisch - beschäftigt. Es gibt in ganz Deutschland historisch keinen 2. Fall, bei dem eine verantwortliche Behörde ihre Bürger mit derart perfiden Mitteln über Jahre getäuscht hat, um eine andere Behörde als faktische "Verursacherin einer Altlast", die in Abhängigkeitsverhältnis mit der verantwortlichen Behörde steht, zu schützen. Man muss wissen, dass es in Hannover seit dem Jahr 2001 ein sehr komplexes Gebilde in der kommunalen Verwaltung gibt, das sogar die Bürger Hannovers kaum durchdringen. Hierbei werden "Stadtverwaltung" und "Regionsverwaltung" häufig in einen Topf geworfen, verwechselt oder sogar als eine Einheit betrachtet. Das macht den Fall für Außenstehende bisweilen undurchdringbar. Dass beide Umweltderzernenten (von Stadtverwaltung und Regionsverwaltung) in der Öffentlichkeit - ja sogar im Fernsehen - bewusst und wiederholt Lügen verbreiten dürfen und dabei mit keinerlei beruflichen Konsequenzen zu rechnen haben, dass ein Bollwerk aus Ignoranz und Bürokratie über alle Redlichkeit und Vernunft siegt - ja, dass eine Behörde sogar geltendes Gesetz einfach nach Belieben aushebeln kann und die Kosten einer (nicht einmal konsequent durchgeführten) halbherzigen Bodensanierung in Millionenhöhe einfach auf die Bürger abwälzen kann - all das hat u.a. mit dieser Komplexität zu tun. Wer dies begriffen hat, wird - so wie ich - in den Grundfesten seines Demokratie- und Behördenverständnisses erschüttert sein. Leider ist dieser Fall vermutlich aufgrund dieser Komplexität niemals wirklich überregional behandelt worden - wohl aber regional. 2 Beispiele:http://www.youtube.com/watch?v=KOGboe2p4bM
http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
Deshalb - und weil die Regionsverwaltung öffentlichkeitswirksam immer von einem "Zuschuss" oder einer angeblichen "Kostenbeteiligung" kolportiert, versteht wohl auch niemand so Recht, warum es viele Stimmen gibt, die bei dem Sanierungsvertrag sogar von einer "Erpressung" der Behörde gegen die Bürger sprechen und warum die Wenigsten sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Sanierung gestemmt und stattdessen diesen "Unrechts-Sanierungsvertrag" unterschrieben haben. Unser Nachbar soll beispielsweise allein einen 6stelligen Betrag (!!!) aus seinem Privatvermögen an die Behörde zahlen. Da er als einer der wenigen nicht den Vertrag mit der Behörde unterschrieben hat, steht ihm nun ein vermutlich Jahre andauernder Rechtssteit bevor, bei denen seine Fachanwälte ein Honorar von über 200 EUR/Stunde verlangen. Die Behörden müssen dagegen die Kosten solch langjähriger Gerichtsverfahren nicht im eigenen Haushalt gegen die Opposition "genehmigen" lassen. Dieses Geld steht den Behörden zunächst praktisch unbegrenzt zu Verfügung.
Nachdem nun eines der perfiden Instrumente der Behörde (ein so genannter "Härtefonds" ) sogar ein Keil in einzelne Wohneigentümergemeinschaften getrieben hat, bin ich inzwischen aus der ganzen Thematik und aus dem Engagement der Bürgerinitiative ausgestiegen. Hinzu kommt, dass wir kurz nach dem Zustandekommen der Sanierungsverträge unsere kleine Tochter (wenige Tage nach ihrer Geburt) auf tragischte Weise verloren haben. Das Thema "Sanierung" ist auch deshalb für uns inzwischen vollständig in den Hintergrund gerückt - "Kapitulation auf allen Fronten" sozusagen.
Zum Thema "Härtefonds" muss man aber auf jeden Fall noch wissen, dass dieser "Härtefonds" nicht unbedingt "Mittelarme" bedient, sondern aufgrund seiner Anlehnung ans SGB vielmehr Familien mit vielen Kindern, was Ihn in der Außenwirkung und in der Presse natürlich sehr "attraktiv und gerecht" darstellen lässt. Allerdings wird dieser nur im Fall einer Unterschrift aller Betroffenen einer Wohneigentümergemeinschaft (Kinder hin oder her) an die einzelnen ausgezahlt. "Mitgefangen - mitgehangen" sozusagen. Es stand für mich nicht mehr allein meine wirtschaftiche Existenz zur Debatte, sondern darüber hinaus auch der soziale Frieden mit den Nachbarn im Haus in der Hertzstraße 5, den die Behörden bewusst aufs Spiel gesetzt hat, um den Sanierungsvertrag "durchzuboxen". Leider hat letztendlich der Opportunismus zweier Familien nicht nur dazu geführt, dass der soziale Frieden im Haus jäh zerbrochen wurde, sondern sogar dafür verantwortlich ist, dass der Sanierungsvertrag am Ende überhaupt in dieser Form zustande gekommen ist.
Im Nachhinein kann man wohl ganz deutlich sagen, dass den verantwortlichen Dezernenten (Priebs und Mönninghoff) für das Zustandekommen des Sanierungsvertrags (als "Präzedenzfall" in Hannover) jedes noch so gemeine Mittel Recht war. Dies hat man hier in unserem Quartier nur leider viel zu spät bemerkt, da man von Behördenseite von Anfang an und vor allem sehr geschickt eine externe Mediatorin eingesetzt hat, die uns als "Außenstehende" jahrelang praktisch an der Nase herumgeführt hat und uns im Glauben ließ, als sei das Vorgehen der Behörde "alternativlos". Zum anderen musste ich aber auch feststellen, dass es in unserem Quartier viel zu viele empathiebefreite Menschen mit erstaunlicher Ähnlichkeit mit den bekannten "3 Affen" gibt, denen allein das Eigenwohl am Herzen liegt und dessen "sozioökonomisches Kleinod" ein paar tausend Euro als "Gebühr für den ersparten Ärger mit einer Behörde" locker verkraften kann. So musste ich noch mehrere Jahre lang die Arroganz eines Nachbarn ertragen, der unwissend (oder unbeeindruckt) der bekannten Umstände mir im Treppenhaus mit folgenden Worten begenete: "Eigentum verpflichtet nun mal zu etwas!" - übrigens ein Eigentümer mit reichlich Immobilienbesitz (sogar auf Rügen!), der sich am Ende (wie auch immer) des sogenannten Härtefonds "bediente" und letzlich nicht einen Cent zu zahlen brauchte!!!!!!!!!!! Aber darauf hat die Verwaltung bekanntlich auch frühzeitig gesetzt, hatte der Regionssprecher einem NDR-Reporter doch (hinter der Hand) Anfang 2011 erzählt, dass "die Lister das schon verkraften können"...
Nun laufen also die Sanierungsmaßnahmen an und die katastrophale "Zusammenarbeit" der Bauherrin (Region Hannover) mit der Bauaufsicht (IFUA Projekt GmbH Bielefeld ) und der Bauausführung (G.A.A. Barenburg mbH) zeigen bereits jetzt, dass es noch viel Ärger geben wird und dass dieser Ärger wohl erst dann wirklich verflogen sein wird, wenn buchstäblich einige Jahre Gras in unseren Hinterhöfen gewachsen ist...vermutlich nicht vor 2016...